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Der DIN-Ausschuss „Finanzdienstleistungen für Privathaushalte“ hat nach der zweimonatigen Konsultationsphase und der Einarbeitung von Optimierungsvorschlägen aus der Branche das Modul zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen endgültig verabschiedet. Das sogenannte „ESG-Modul“ wird Teil der bereits bestehenden DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“, kann aber auch eigenständig zur Anwendung kommen.
An der Norm wirkten Vertreter großer Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Vertriebe, Makler, Verbände, Nachhaltigkeitsexperten, Verbraucherschützer und Wissenschaftler mit. Den ersten Entwurf hatte das Deutsche Institut für Normung (DIN) Anfang Mai veröffentlicht. Seitdem galt es, die zahlreichen Optimierungsvorschläge aus der Finanzbranche so weit wie möglich in den Entwurfstext einzuarbeiten.
Finanzdienstleister sind verpflichtet, ab dem 2. August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen. Das neue ESG-Modul soll nun einen klar strukturierten, verständlichen Abfrageprozess dazu beisteuern. Mit Verabschiedung der endgültigen Fassung des „ESG-Moduls“ werde der Finanzberatungsbranche ein Instrument zur Verfügung stehen, das im Beratungsalltag einfach und flexibel zu handhaben sei und den Beratenden als auch den Verbrauchern die Sicherheit einer gesetzeskonformen Finanzberatung gebe, heißt es vom Institut.
Zu diesem Zweck stellt das Defino Institut für Finanznorm Beratenden und Vermittlenden einen von Vertretern des DIN-Ausschusses erarbeiteten Fragebogen zur Verfügung. Er leitet durch die Präferenz-Abfrage und dient zugleich der Dokumentation des Abfrage-Ergebnisses. Der Fragebogen ist mit dem Konformitätssiegel des Defino-Instituts und mit einem rechtswissenschaftlichen Bestätigungsvermerk des Berliner Jura-Professors und Mitglied des Defino-Kuratoriums Hans-Peter Schwintowski ausgestattet.
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