Entzug der Geschäftserlaubnis

Bafin zeigt Steuerberater-Pensionskasse die rote Karte

Jetzt ist es amtlich: Die Finanzaufsicht Bafin hat der angeschlagenen Pensionskasse der Steuerberater die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Damit darf sie kein Neugeschäft mehr tätigen. Auswirkungen auf bestehende Verträge werde es aber nicht geben, teilte das Unternehmen mit.
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Rote Karte: Die Bafin entzieht der Steuerberater Pensionskasse die Geschäftserlaubnis.

Die Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs, befand sich schon länger in Schieflage. Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und musste deshalb einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorlegen. Weil dieser Plan aber aus Sicht der Bafin unzureichend war, hat die Finanzaufsicht der Pensionskasse nun die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Der entsprechende Bescheid vom 6. Februar 2020 sei damit zum 31. Dezember 2021 bestandskräftig geworden, teilte die Behörde mit.

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Mit dem Widerruf der Geschäftserlaubnis darf die Pensionskasse nun keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen. Andernfalls macht sie sich strafbar. Bleibt die Frage, was mit den bestehenden Verträgen geschieht? Nach Auskunft des Bonner Unternehmens bleibt hier alles beim Alten. Der Schritt der Bafin habe keinerlei Auswirkungen auf bestehende Versicherungsverträge, heißt es hierzu in einer Mitteilung. „Diese werden mit allen vertraglichen Rechten und Pflichten über die gesamte Vertragslaufzeit erfüllt.“

Neue Versicherte nehme man bereits seit Oktober 2018 nicht mehr auf. Die Pensionskasse benötige auch kein Neugeschäft, um die fortlaufenden Leistungen für Rentner und Anwärter sicher zu stellen. Denn die bestehenden Verträge seien kapitalgedeckt finanziert und nicht abhängig von einem etwaigen Neugeschäft.

Klage wird fallengelassen

Bereits im Februar 2020 hatte die Bafin im Zusammenhang mit der durchgeführten Sanierung die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb widerrufen. Allerdings war der Widerruf nicht rechtskräftig geworden, weil die Steuerberater-Versicherung gegen den Bescheid zunächst Widerspruch eingelegt und später geklagt hatte. Der Vorstand hat nun beschlossen, die Klage nicht weiterzuführen. Seit Beginn dieses Jahres befindet sich die Pensionskasse damit auch formell in Abwicklung.

Autor

Achim

Nixdorf

Achim Nixdorf war von April 2019 bis Mai 2024 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

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