BVK sieht Handlungsbedarf

Eintragungspflicht ins Transparenzregister – wichtige Frist läuft bald ab

Die ersten Übergangsfristen zur Eintragung in das Transparenzregister laufen bald ab. Darauf macht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) aufmerksam. Wer die Frist verstreichen lasse, dem drohten hohe Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Mehr zu den Hintergründen finden Sie hier.
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Registerkarten: Mit der Eintragung in das Transparenzregister will der Bund Geldwäsche erschweren.

Die Zeit drängt: Deshalb erinnert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erneut daran, dass juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften dazu verpflichtet sind, ihre wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und diese ins Transparenzregister einzutragen. „Diese Verpflichtung besteht seit dem 1. August 2021 für alle Unternehmen. Neugründungen sind also unmittelbar betroffen und müssen sich eintragen lassen“, erklärt BVK-Präsident Michael Heinz.

Ende März läuft erste Frist ab

Übergangsfristen gelten laut BVK nur für solche Personengesellschaften, die bisher von der sogenannten Mitteilungsfiktion profitieren konnten, die also in einem anderen öffentlichen Register (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister) eingetragen waren. Unternehmen in der Rechtsform einer AG oder einer KGaA hätten demnach nur noch bis zum 31. März Zeit, ihre Eintragungsverpflichtung zu erfüllen. Sollte diese Frist verstreichen, drohten hohe Bußgelder bis zu 100.000 Euro.

Für die GmbH läuft die Frist erst am 30. Juni dieses Jahres ab, Personengesellschaften haben sogar noch bis Ende 2022 Zeit. Trotzdem rät der BVK auch in diesen Fällen dazu, sich frühzeitig um eine Register-Eintragung zu kümmern. „Die Erfahrung unserer Mitglieder bei bisherigen Eintragungen zeigt, dass häufig Unklarheiten auftreten und Nachfragen notwendig werden“, so Heinz.

Bei einfachen Unternehmensstrukturen dauert die Eintragung dem BKV zufolge zwischen 20 Minuten und einer Stunde. Allerdings sei dies abhängig von der Übersichtlichkeit der wirtschaftlichen Verzweigung und Berechtigung. Weitere Informationen erhalten Vermittler auf der Website des BVK sowie auf den offiziellen Seiten des Transparenzregisters unter www.transparenzregister.de.

Kampf gegen Geldwäsche

Das Transparenzregister wurde in Deutschland 2017 zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt und 2021 – nach dem Wegfall der Mitteilungsfiktion – in ein Vollregister umgewandelt. Das Register soll dazu dienen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, indem es Kriminellen erschwert, Gelder zu verstecken und Eigentumsverhältnisse zu verschleiern.

Autor

Achim

Nixdorf

Achim Nixdorf war von April 2019 bis Mai 2024 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

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