Zugang zu Apothekern

Unzureichende Absicherung als Türöffner-Themen nutzen

So mancher Versicherungsvermittler fragt sich, wie er etwa bei Apothekern auf offene Ohren stößt. Das ist eigentlich ganz einfach: Alle apothekenspezifischen Risiken, die sich mit „normalen“ Gewerbeversicherungen nicht oder nur unzureichend absichern lassen, sind potenzielle Türöffner, weiß Versicherungsmakler Peter Grimm.
© picture alliance / Fabian Sommer/dpa | Fabian Sommer
Blick in den historischen Verkaufsraum einer Apotheke in einem Museum in Frankfurt: Historisches Apothekeninventar ist in modernen Inhaltsversicherungen oft nur unzureichend abgesichert.

Viele Apotheken haben sich mit üblichen Gewerbeversicherungen versichert. Das führt aber fast immer zu gefährlichen Lücken im Versicherungsschutz, weil diese Konzepte nicht speziell auf die Bedarfe von Apotheken zugeschnitten sind. Das ist schlimm angesichts möglicher existenzgefährdender Schadenfälle, die so in anderen Unternehmen nicht vorkommen – übrigens auch nicht in Arztpraxen. Daher sind die meisten Heilwesentarife ebenfalls nicht gut geeignet für den Apothekenschutz.

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Grundsätzlich besteht zwar die Möglichkeit, unspezifische Versicherungsverträge mithilfe von „Besonderen Versicherungsbedingungen“ an eine Zielgruppe anzupassen. Doch das scheitert oft an den Gegebenheiten. Denn zum einen muss der Versicherer bereit sein, sich auf dieses für ihn fremde Terrain zu begeben, was nicht immer der Fall ist. Und zum anderen braucht es eine Person, die sich mit Apotheken und Versicherungen so gut auskennt, dass sie apothekenspezifische Risiken und passende Absicherungskonzepte ausmachen kann. Nur sehr wenige Versicherungsvermittler sind dazu in der Lage. Deshalb sind Versicherungslösungen, die explizit für Apotheken konzipiert wurden, die beste Lösung. Das gilt analog auch für andere Gesundheitsdienstleister wie beispielsweise niedergelassene Hausärzte und Zahnärzte oder Sanitätsfachhäuser. Alle diese Zielgruppen fahren mit speziellen Versicherungslösungen besser.

Allgemein gesprochen müssen Versicherungen für Apotheken insbesondere mit der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie den Vorgaben für eine erfolgreiche Revision kompatibel sein. Ein Blick auf die Inhalts- oder Werteversicherung macht deutlich, wo Probleme liegen können: Apotheken müssen immer eine vorgeschriebene Grundausstattung vorweisen. Provisorien oder ein zeitweiliger Notbetrieb mit weniger als der vorgeschriebenen Ausstattung werden von der Apothekenaufsicht nicht zugelassen. Unterversicherungen oder Zeitwertklauseln sind daher eine echte Gefahr für Apotheken. Man denke nur an eine historisch eingerichtete Apotheke, deren Einrichtungsgegenstände einen Zeitwert von null haben. Oder an die saisonal stark schwankenden Lagervorräte von Apotheken, die schnell in eine Unterversicherung führen können.

Zu wenig Geld nach einem Schaden – trotz Absicherung

Türöffner Nummer 1 ist daher der Hinweis, dass Apotheken trotz Absicherung nach einem Schaden nicht genug Geld erhalten, um Einrichtung und Ausstattung neu zu ersetzen – sofern es Unterversicherungs- oder Zeitwertklauseln gibt. Die Apothekenaufsicht kann noch in anderen Fällen mit dem Versicherungsschutz kollidieren. Das ist beispielsweise nach größeren Schäden der Fall, wenn der Gutachter der Versicherung meint, der Schaden wäre behoben, die Apothekenaufsicht aber anderer Meinung ist. Das gleiche Problem ergibt sich bei Medizinprodukten, die laut Gutachter unbeschädigt sind, für die Aufsicht aber nicht mehr abgebbar sind.

Türöffner Nummer 2 ist also der Fakt, dass viele Versicherungen zumindest nicht rechtssicher garantieren, dass Voten der Aufsichtsbehörde auch für die Versicherung bindend sind. Gerade bei Betriebsunterbrechungen ist das ein enorm großes Risiko für Apothekeninhaber.

Nahezu nie sind kühlpflichtige Medikamente ordentlich abgesichert. Üblicherweise gibt es bestenfalls einen finanziell unzureichenden Schutz im Fall eines Zusammenbruchs des öffentlichen Stromnetzes. Da in Medizinkühlschränken (nahezu) immer auch sehr hochpreisige Präparate lagern, ist das Türöffner Nummer 3.

Wenn Krankenkassen trotz Rezept nicht (vollständig) für ein an einen Kunden abgegebenes Medikament aufkommen wollen, kommt es zur sogenannten Retaxation. Apotheken müssen den Preis – oder zumindest einen Teil des Preises – des betreffenden Medikaments als Verlust buchen. Da das durchaus öfter vorkommt, sind Retaxationen für Apotheker und Apothekerinnen ein großes Ärgernis. Wenn nun Vermittler sagen können, dass sie zumindest bei einigen Retax-Gründen einen Versicherungsschutz haben, dann ist das Türöffner Nummer 4.

Bei der Feuerhaftung denkt man sicher nicht sofort an einen apothekenspezifischen Bedarf. Doch befinden sich Apotheken sehr oft in eng bebauten – eventuell historischen – Innenstädten oder in Ärztehäusern, Bahnhöfen sowie Einkaufszentren. Ein Feuer kann also leicht auf Nachbarn übergreifen. Ein unzureichender Haftungsschutz kann in solchen Fällen die berufliche Existenz gefährden. Das ist Türöffner Nummer 5.

Hohe Regulierungsdichte kann problematisch werden

Eine weitere Besonderheit von Apotheken ist die hohe Regulierungsdichte, die viele andere Branchen so nicht kennen. Verstöße können daher vergleichsweise schnell als „grob fahrlässig“ gewertet werden. Bei dem Vorwurf der „groben Fahrlässigkeit“ steigen viele Rechtsschutzversicherungen ganz oder teilweise aus, wer als Vermittler etwas Besseres zu bieten hat, verfügt über Türöffner Nummer 6.

Es gibt mehrere Allrisk-Policen speziell für Apotheken. Wer sich deren Leistungsspektrum anschaut, findet schnell weitere Türöffner. Denn es existieren noch etliche weitere Absicherungsprobleme bei Apotheken. Diese können nur umfassend abgesichert werden, wenn auf branchengerechte Versicherungen zurückgegriffen wird.

Ein weiteres Beispiel ist die Flexibilität von Spezialpolicen. Nur speziell auf eine Zielgruppe zugeschnittene Konzepte sind in der Lage, auf Veränderungen schnell zu reagieren. Gerade im Bereich der Medizinberufe ist dies unglaublich wichtig, wie aktuell die Corona-Pandemie zeigt. Die Mitversicherung, quasi auf Zuruf über Nacht, eines Testzentrums oder von Impftätigkeiten in der Apotheke kann nur ein Spezialkonzept leisten. Auch dies ist eine Möglichkeit sich in der Zielgruppe zu profilieren.

Über den Autoren

Peter Grimm führt das Unternehmen Priass – Assekuranzmakler, ist seit über 20 Jahren in der Versicherungsbranche aktiv und Spezialist für Biotechnologie & Forschung sowie Haftpflichtunderwriter (DVA). Er ist außerdem Fachbereichsleiter für Heilwesen-Versicherungen im BVSV.
Kontakt: p.grimm@medical-network-stiftung.de

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