Was Rentner jetzt beachten müssen

Rechtsstreit um Doppelbesteuerung geht weiter

Im Mai will der Bundesfinanzhof entscheiden: Gibt es die tausendfach beklagte Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rente wirklich? Ein Finanzmathematiker und ein Steuerberater sagen: Ja, die gibt es. Sollten sie Recht haben, hätte das Folgen für mehrere Millionen Deutsche. Das Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB) hat definiert, auf was Rentner dann achten müssten.
© picture alliance / Silas Stein//dpa | Silas Stein
Ein Rentnerpaar geht durch eine Innenstadt: Am 19. Mai will der Bundesfinanzhof über das Thema Doppelbesteuerung verhandeln.

Mehr als eine halbe Million Deutsche haben bereits wegen des Verdachts auf Doppelbesteuerung bei ihrer gesetzlichen Rente geklagt. Sollten sich diese Klagen als rechtmäßig erweisen, dann hätten vor allem jene Deutsche, die erst in den kommenden Jahren bis 2040 in Rente gehen werden, Anspruch auf mehr Geld. Aber auch einige Bundesbürger, die sich bereits im Ruhestand befinden, könnten Geld vom Staat zurückverlangen.

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Noch ist zwar Geduld gefragt; der Bundesfinanzhof wird erst am 19. Mai ein Urteil fällen. Wenn man aber den Aussagen des Finanzmathematikers Klaus Schindler und des Mannheimer Steuerberaters Heinrich Braun Glauben schenken will, dann hat sich der Verdacht der Doppelbesteuerung bereits bewahrheitet: Vor ziemlich genau einem Jahr hatten die beiden Finanzexperten eine entsprechende Formel aufgestellt (wir berichteten) – und ebendiese könnte nun auch Auswirkungen auf die aktuell laufenden Musterklagen haben.

Sollten Schindler und Braun mit ihren Berechnungen Recht behalten, dann dürfte es in manchen Fällen „durchaus um einige Tausend Euro gehen“, weiß Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland) zu berichten. „Der Haken ist allerdings zum einen, dass die Berechnung dazu äußerst komplex ist. Zum anderen müssen Rentner, die glauben, dass das bei ihnen der Fall ist, auch Vorkehrungen treffen.“

Wichtig: Einspruch einlegen

„Hat ein Ruheständler die Vermutung, dass auch seine Rente betroffen ist, sollte er auf jeden Fall gegen Steuerbescheide, die er bekommt, Einspruch einlegen“, so Tilmes. Denn damit könnten die Steuerbescheide nachträglich zu Gunsten des steuerpflichtigen Rentners geändert werden. Zudem sei es wichtig, sämtliche Steuerbescheide, also auch die aus dem aktiven Berufsleben, aufzubewahren.

Einfach sei es aber nicht, die mögliche Doppelbesteuerung nachzuweisen, selbst wenn die laufenden Klagen Erfolg haben sollten. „Und auch um einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen, braucht es ein gewisses Hintergrundwissen über die entsprechenden Fristen und in welcher Form dies geschehen muss“, ergänzt Tilmes. Aus diesem Grund könne es zudem hilfreich sein, einen Experten aufzusuchen, der sich mit solchen Themen auskenne.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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