„Versicherungsfremde Leistung“

PKV-Verband kritisiert Finanzierung des erweiterten Kinderkrankengelds

Kommt bald ein erweitertes Kinderkrankengeld für berufstätige Eltern? Beim Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) hält man die Maßnahme grundsätzlich für sinnvoll, kritisiert aber dessen Verteilung und Finanzierung. Da es sich um eine „versicherungsfremde Leistung“ handele, sollten nicht die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung dafür aufkommen, findet der Verband.
Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands, ärgert sich über den erschwerten Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung.
© PKV-Verband
Florian Reuther ist Direktor des PKV-Verbands.

Die coronabedingten Schul- und Kitaschließungen machen vielen berufstätigen Eltern in Deutschland derzeit das Leben schwer. Das weiß auch die Bundesregierung ­– und will mit einem erweiterten Kinderkrankengeld Abhilfe schaffen. Der Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) hält den Vorstoß für angebracht, kritisiert jedoch die Finanzierungsabsichten der Politik über Beiträge der 57 Millionen Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und deren Arbeitgeber.

„Das Kinderkrankengeld ist eine familienpolitische Sozialleistung, die der Bund aus seinen Steuermitteln finanzieren müsste. Als versicherungsfremde Leistung in der Gesetzlichen Krankenversicherung belastet es die GKV-Beitragszahler und erhöht die Lohnzusatzkosten“, argumentiert PKV-Verbandssprecher Stefan Reker in einem Kommentar auf der Website des Verbands. Denn die Kinder seien ja gar nicht krank, sondern ihre Schule oder Kita falle aus.

„Sachgerecht wäre ein Leistungsanspruch im Infektionsschutzgesetz und damit eine Finanzierung über Steuern, zu denen alle nach ihrer Leistungsfähigkeit beitragen und worauf dann auch alle Familien den gleichen Anspruch hätten“, erläutert Reker, der sich verwundert darüber gibt, warum das erweiterte Krankengeld nur an gesetzlich versicherte Eltern gezahlt werden soll.

Entschädigung sei eine gesamtstaatliche Leistung

PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther pflichtet Reker bei und betont auf der Verbands-Website, dass die Schließung der Schulen und Kitas im Interesse der Allgemeinheit erfolge, um insgesamt die Zahl der Kontakte zu reduzieren. Die Entschädigung für dieses „Sonderopfer“, dass die Eltern auf Lohn sowie die Arbeitgeber auf Arbeitsleistung verzichten müssten, sei eine gesamtstaatliche Leistung. Sie könne und müsse über das Infektionsschutzgesetz erfolgen.

Ein „Ausgleich des Verdienstausfalls der Eltern mithilfe des Infektionsschutzgesetzes“ würde direkt aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden, „der aus den Steuergeldern aller 83 Millionen Bundesbürger finanziert wird“, heißt es auf der Internetseite des PKV-Verbands weiter.

Mehr zum Thema

AOK warnt vor Verdoppelung der GKV-Zusatzbeiträge

Der AOK-Bundesverband warnt vor einer drastischen Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags für 2022 nach der Bundestagswahl. „Ohne…

Corona stabilisiert Krankenkassen-Finanzen

Die gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) haben das erste Halbjahr mit einem Plus von über 1,3 Milliarden…

Basistarif in der PKV – was in der Corona-Krise zu beachten ist

Laut Plänen der Bundesregierung sollen Privatversicherte, die infolge der Corona-Krise hilfebedürftig werden und in den…

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia