Corona-Teststation bei Freiburg im Breisgau, aufgenommen am 14. November 2020. © picture alliance / Eibner-Pressefoto | Fleig / Eibner-Pressefoto
  • Von Redaktion
  • 11.01.2021 um 11:12
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:15 Min

Wer eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen möchte, muss dem Versicherer vorher mitteilen, wie gesund er ist – doch muss der Antragsteller auch einen positiven Corona-Test melden? Oder kommt es erst zum Schwur, wenn man wegen Corona in Behandlung war? Mal so, mal so, lautet das Fazit einer Recherche der „Taz“.

Hier geht es zum Beitrag auf taz.de.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

pfefferminzia
Pfefferminzia Icon
login

Bitte loggen Sie sich ein.

Pfefferminzia Logo rgb