Wegen der Corona-Pandemie muss der französische Restaurantbesitzer Stéphane Manigold seine vier Restaurants Mitte März schließen. Er hat eine Betriebsschließungsversicherung bei der Axa abgeschlossen und fordert von ihr nun die Erstattung des Schadens in Höhe von 45.000 Euro, berichtet das „Handelsblatt“ (kostenpflichtig).
Der Versicherer möchte nicht zahlen. Sein Argument: Es handele sich bei dem Lockdown nicht um eine Schließung der Restaurants. Der Gastronom dürfe nur kein Publikum empfangen. Manigold entgegnet, dass die Wirkung die gleiche sei, und zieht vor Gericht.
Die Richter entscheiden im Sinne Manigolds. Es ergeht eine einstweilige Anordnung, dass Axa dem Restaurantbetreiber 45.000 Euro Entschädigung für Betriebsverluste zahlen muss. Ein Experte solle die konkrete Schadenshöhe noch ermitteln.
Dabei will es die Axa aber nicht bewenden lassen, sie legt Berufung ein. Die Entscheidung sei „provisorisch und in aller Eile ergangen“, teilt der Versicherer mit. Manigolds Vertrag lasse Interpretationen zu. Man wolle aver in den Dialog mit dem Kunden treten und eine „einvernehmliche Lösung“ finden, wenn „der gute Wille beider Seiten“ es erlaube.
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