Bafin-Beschluss

Steuerberater-Versicherung muss Neugeschäft einstellen

Das Anhörungsverfahren blieb erfolglos: Die Deutsche Steuerberater-Versicherung darf ab sofort kein Neugeschäft mehr betreiben. Die Finanzaufsicht Bafin beurteilte den Sanierungsplan der Pensionskasse laut einer Mitteilung als „unzureichend“.
© Bernd Roselieb / Bafin
Frank Grund überwacht als Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der Bafin auch Pensionskassen.

Der angeschlagenen Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs, droht das Aus. Die Finanzaufsicht Bafin hat nun verfügt, dass die Kapitalsammelstelle ihr Neugeschäft einstellen muss.

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Die Kasse hatte noch versucht, sich gegen den Plan der Bafin zu stemmen und hoffte auf einen positiven Ausgang des Anhörungsverfahrens am 4. November. Doch die Hoffnung erfüllte sich nicht.

Sanierungsplan unzureichend

Wie die Bafin am Dienstag mitteilte, könne das Unternehmen „gegenwärtig die Solvabilitätskapitalanforderung nicht erfüllen“. Der vorgelegte Sanierungsplan zur Beseitigung der Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung sei „unzureichend“.

Die Bafin untersagte der Pensionskasse daher, neue Versicherungsverträge abzuschließen, bestehende Versicherungsverträge zu erhöhen oder weitere Personen in die Pensionskasse als Versorgungsberechtigte aufzunehmen.

Ausgenommen hiervon seien Verträge mit ausgleichsberechtigten Personen aus einer internen Versorgung nach dem Versorgungsausgleichsgesetz, oszillierende Beiträge im Rahmen von bestehenden Versicherungsverträgen sowie bis zum Datum des Zugangs der Anordnung vertraglich vereinbarte dynamische Erhöhungen im Rahmen von bestehenden Versicherungsverträgen.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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