Im kommenden Jahr wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV erneut steigen – um 0,2 Prozentpunkte auf dann 1,1 Prozent. Das gab das Bundesministerium für Gesundheit im „Bundesanzeiger“ bekannt.
Die Gründe für die Erhöhung seien vor allem „gewollte Verbesserungen in der Versorgung, medizinischer Fortschritt und eine höhere Nachfrage nach medizinischer Versorgung in einer älter werdenden Gesellschaft“, so das Gesundheitsministerium. Dennoch sei der durchschnittliche Zusatzbeitrag nur eine statistische Orientierungsgröße für die Krankenkassen. Wie hoch die individuellen Beitragssätze letztendlich ausfielen, sei noch immer Sache der Krankenkassen selbst. Diese seien dann von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu genehmigen.
Einige Anbieter könnten ihre Zusatzbeiträge im kommenden Jahr dennoch beibehalten oder sogar senken. Über die Hälfte der Krankenkassen verfügt derzeit über mehr als eine Monatsausgabe Betriebsmittel und Rücklagen. Ist dies der Fall, dürfen sie ihre Zusatzbeiträge nicht anheben. Gehen die Reserven sogar weit über die Grenze von einer Monatsausgabe hinaus, muss der Zusatzbeitrag schrumpfen.
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