Was ist geschehen?
Eine Frau schließt eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für ihr Auto ab, kündigt einige Zeit später aber den Vertrag. Eine Bestätigung erhält sie nicht, Beiträge muss sie aber nicht mehr zahlen.
Anderthalb Jahre später ist sie in einen Verkehrsunfall verwickelt und verlangt Geld von ihrer Versicherung – mit der Begründung, nie eine Kündigungsbestätigung erhalten zu haben. Die Versicherung will nicht zahlen; der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Die Richter des Oberlandesgerichts Braunschweig stellen sich auf die Seite der Versicherung (Aktenzeichen 11 U 103/18). Diese sei nicht in der Pflicht, eine Kündigung zu bestätigen.
Wenn die Versicherungsnehmerin Zweifel gehabt hätte, hätte sie selbst bei der Versicherung nachfragen müssen – zumal sie auch keine Beiträge mehr gezahlt habe, so die Richter. Auch habe die Klägerin durch ihr späteres Verhalten nie gezeigt, dass sie den Vertrag doch fortsetzen wollte. Den Schaden an ihrem Auto muss sie nun also doch selbst bezahlen.
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