Rückkaufswerte

Hohe Abschläge weiter erlaubt

Kunden, die ihre vor dem Jahr 2008 abgeschlossene Lebensversicherung vorzeitig kündigen, müssen weiterhin mit hohen Abschlägen rechnen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, verliert viel Geld. 2008 hat der Gesetzgeber jedoch für Neuverträge eine verbraucherfreundliche Lösung gefunden. Danach steht Betroffenen mindestens die Hälfte des Deckungskapitals in ihren Policen zu. Plus anteilmäßig Schlussüberschüsse und stille Reserven.

Zusätzlich dürfen Versicherer die teils hohen Abschlusskosten nicht mehr direkt mit den ersten Beiträgen verrechnen. Stattdessen müssen sie diese auf fünf Jahre verteilen. Für Altverträge gilt das aber nicht. Entsprechend niedrig fiel früher bei vielen Kündigungen der Rückkaufswert aus.

Diese Regelung wollten zwei Verbraucher jetzt vom BGH für ungültig erklären lassen. Ihre Verträge hatten sie 2004 abgeschlossen und 2009 gekündigt. Nun wollten sie die Provisionsregelung nachträglich auch auf sich angewendet wissen. Und mehr Geld vom Versicherer.

Doch beim BGH bissen sie auf Granit. Die Provisionsregelung nach § 169 Abs. 3 Satz 1 VVG gelte nicht für Altverträge. Dies habe der Gesetzgeber auch nicht gewollt. (Az.: IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13 vom 11.09.2013)

Mehr zum Thema

Vema-Makler: Favoriten in der Transportversicherung

In ihrer jüngsten Umfrage im Januar 2026 befragte die Maklergenossenschaft Vema ihre Mitglieder nach ihren…

Vorschlag zur Beratungspflicht: BVK schimpft über GDV

Sollte es wirklich – wie zurzeit vorgesehen – ein Standardprodukt oder auch Standarddepot für staatlich…

Gesetzliche Rente: Wie Langlebigkeit die Rendite erhöht

1. Die Ökonomie der Langlebigkeit Ein längeres Leben kann mehr Wohlstand schaffen. Würden alle Beschäftigten…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia