- Von Redaktion
- 16.06.2014 um 15:38
Es ist wieder so weit – die WM läuft und das Fußballfieber ist allerorten sichtbar: Autos sind mit Fähnchen geschmückt, Restaurants und Cafés rücken die Flachbildschirme ins Freie und in den Büros laufen die Tipprunden heiß. Doch bei aller Begeisterung bringen besondere Ereignisse auch spezielle rechtliche Fragen mit sich – Roland Rechtsschutz und der Frankfurter Rechtsanwalt Axel Knieps geben Tipps zur WM:
Tipp 1: Wo dürfen WM-Deko und das Fahnen-Meer hängen?
„In der eigenen Wohnung, an den Fenstern und am Balkon darf der Mieter schalten und walten, wie er möchte, solange er nicht die Funktion der Wohnung nachhaltig beeinträchtigt“, erklärt Rechtsanwalt Axel Knieps. Wer aber die Flagge an der Hauswand anbringen möchte, sollte erst mit dem Vermieter und den Nachbarn sprechen. „Verdeckt zum Beispiel eine Fahne das Fenster der anderen Bewohner, können diese verlangen, dass die Deko wieder verschwindet.“
Tipp 2: Wer darf ein Public Viewing veranstalten?
„Fans, die ein ‚Public Viewing‘ auf einem öffentlichen Platz veranstalten möchten, müssen eine größere Versammlung vorher von der Stadt genehmigen lassen“, so Rechtsanwalt Knieps. Grundsätzlich rät der Anwalt aber vom selbst organisierten Public Viewing ab. „Der Veranstalter ist für die Sicherheit der Besucher verantwortlich. In einem Wohngebiet könnten sich außerdem die Anwohner gestört fühlen. Wird darauf keine Rücksicht genommen, muss der Ausrichter auch dafür geradestehen.“
Tipp 3: Worauf sollten Fans beim Auto-Korso achten?
„Die Straßenverkehrsordnung gilt während der Weltmeisterschaft natürlich weiterhin uneingeschränkt“, betont der Roland-Partneranwalt. Das heißt auch, dass sich alle Mitfahrer anschnallen müssen und dass der Fahrer nüchtern bleiben muss. Und auch extremes Hupen gilt rein rechtlich als Straftat. „Man sollte vor allem darauf achten, dass man keine anderen Verkehrsteilnehmer oder die Anwohner stört oder sogar gefährdet.“ Für Fähnchen am Fenster gilt: „Der Autoschmuck darf zum Beispiel nicht das Kennzeichen verdecken oder dem Fahrer die Sicht nehmen.“
Tipp 4: Wann sind Fan-Gesang und Jubelschreie Ruhestörung?
„In Miethäusern müssen alle Mieter Rücksicht auf die Hausordnung nehmen“, erklärt der Rechtsexperte. Ab einer bestimmten Uhrzeit sollte man also trotz Euphorie die Lautstärke etwas drosseln. „Gegen einen kurzen Tor-Jubel wird aber sicherlich kein Nachbar etwas haben.“ Schwieriger wird es bei Massenveranstaltungen: „Hier können sich Bewohner vorher an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden und diese bitten, die Fan-Meile zu verlagern oder sie zumindest möglichst anwohnerfreundlich zu gestalten.“
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