50 Prozent Provision für Bauspar-Kunden

Bisher stellte die FMH Finanzberatung Hypothekenzins-Vergleiche zur Verfügung. Nun hat FMH-Chef Max Herbst eine Website ins Leben gerufen, die online Bausparverträge vermittelt. Das Besondere daran: Der Kunde bekommt die Hälfte der Vermittlungsprovision zurück.
Max Herbst

Auf www.meinbausparvertrag.de können Kunden Bausparverträge online finden und abschließen. Über einen Vergleichsrechner, der rund 60 Bauspartarife mit über 300 Tarifvarianten enthält, können sie den für sie optimalen Tarif aussuchen, die Unterlagen ordern, sie ausfüllen und an den Absender zurückschicken. Das Besondere daran: 50 Prozent der Provision, die der Vermittler von den Bausparkassen erhält, zahlt er an den Kunden zurück. Der Kunde bekommt das Geld direkt auf sein Giro- oder Bausparkonto überwiesen.

Hinter Meinbausparvertrag.de steht die FMH Finanzberatung und deren Chef und Gründer Max Herbst. Er ist seit 1986 als Honorarberater im Bauspar-Bereich tätig. Auf seiner Website FMH.de bietet der Berater Medien und anderen Interessenten Hypothekenzins-Vergleiche und ähnliche Online-Tools an.

Die Provision, die ein Vermittler für einen Bausparvertrag bekommt, liegt zwischen 0,4 und 1,0 Prozent der vereinbarten Bausparsumme, abhängig von Bausparkasse und Tarif. „Doch was, wenn Sie sich die ganze Arbeit selbst machen?“ fragt Herbst auf Meinbausparvertrag.de. „Wenn Sie im Internet nach den besten Tarifen suchen, sich für einen Tarif entscheiden, die Unterlagen anfordern, ausfüllen und abschicken?“ Dann habe sowohl der Kunde, als auch Vermittler, der die Tools zur Verfügung stellt einen Anspruch auf Provision, ist Herbst überzeugt. Deshalb wolle er diese hälftig mit dem Kunden teilen.

Das klingt einleuchtend. Ob das auch gesetzeskonform ist, wird sich noch entscheiden. Denn die Finanzaufsicht Bafin stellte im Jahr 2005 fest, dass eine Vergünstigung einzelner Bausparer gegen die allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge verstößt. Im Klartext bedeutet das, dass die Vermittler keinen Cent ihrer Provision an den Kunden zurückgeben dürfen. Inoffiziell dürfte das wohl des Öfteren der Fall sein. Doch mit meinbausparvertrag.de, die die Provisionen offen zurückerstattet, betritt Herbst Neuland. Sein Geschäftsmodell sieht er nicht vom Bafin-Verbot betroffen. Schließlich biete er den Kunden keine „weitergehende persönliche Beratung“ an, erklärt er gegenüber „Handelsblatt online“. Der Kunde sitze ja nicht auf dem Sofa, sondern berate sich sozusagen selbst; der Aufwand liege also bei ihm, sagt Herbst. Daher sei es nur folgerichtig, dass die Provision ebenso wie der Aufwand geteilt werde.

Wie die Seite bei den Kunden ankommen wird und ob viele Verbraucher bereit sind, für eine – zum Teil deutliche – Ersparnis auf persönliche Beratung zu verzichten wird sich ebenfalls noch zeigen – sobald die Website voll funktionsfähig ist. Derzeit kann sie nur „sehr eingeschränkt“ Berechnungen durchführen.

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