Einnahmequelle für Ordnungsämter

Bußgeld für Dashcam

In anderen Ländern ist es üblich, direkt hinter der Windschutzscheibe eine Kamera zu installieren. Bei einem Unfall sollen diese Aufzeichnungen die Ermittlung der Schuldfrage erleichtern. In Deutschland gelten diese Dashcams als verboten – zum Leidwesen der Versicherer.
Die sogenannten Dashcams sind hierzulande verboten.

Ein Urteil (Aktenzeichen AN 4 K 13.01634) des Verwaltungsgerichts Ansbach verbietet den Gebrauch der Windschutzscheiben-Kameras. Grund ist das Recht am eigenen Bild. Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht ist nun die erste Behörde, die Bußgelder für diese Dashcams verlangt.

Auch Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wollen das  Urteil künftig mithilfe von Bußgeldern durchsetzen. Besonders hart sollen die uneinsichtigen Besitzer der verbotenen Autovideokameras bestraft werden.

Aus Sicht der Autoversicherer ist die Umsetzung kritisch zu betrachten. Die Kameras könnten Unfälle, die als gestellt gelten, einfacher aufklären. Auch strittige Unfallsituationen ließen sich einfacher rekonstruieren.

Mehr zum Thema

Podcast: ETF-Boom und digitales Maklerbüro

Diese Themen haben wir in dieser Podcast-Folge für Sie: Aus der Redaktion: Im Schmolltalk widmen…

Ihre Eintrittskarte ins Premium-Segment für Topverdiener

Knapp 2 Millionen der in Deutschland Beschäftigten dürfen sich zu den Spitzenverdienern zählen. Diese erwarten…

Einkommensschutz: Worauf es jungen Leuten bei der Beratung ankommt

Junge Berufstätige halten eine Absicherung gegen Einkommensausfälle für wichtig, führen sie aber nicht durch. Das…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert