Makler wünschen sich Bestands- statt Abschlussprovision

Was denken Makler über das Lebensversicherungsreformgesetz? Wie sehen sie ihre Zukunft? Welche Vergütungsmodelle wünschen sie sich? Die Maklermanagement.ag und der Marktforscher You Gov wollten Antworten auf diese Fragen finden. Das Ergebnis zeugt von großer Unwissenheit und Skepsis in der Branche.
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Quelle: Maklermanagement.ag

61 Prozent der Makler können die Auswirkungen des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) noch nicht genau einschätzen. Ein Fünftel hat sich mit der Reform der Lebensversicherung überhaupt noch nicht beschäftigt und ebenfalls nur knapp 20 Prozent der Befragten können von sich sagen, dass sie den Inhalt des neuen Gesetzes kennen.

Trotzdem denken 74 Prozent, das LVRG führe zu weniger Maklern und jeder zweite Befragte glaubt, kleine und mittlere Büros müssten schließen. Über die Ziele des LVRG meinen 73 Prozent, das Gesetz würde nicht zu mehr Verbraucher-Gerechtigkeit führen. Und 87 Prozent gehen davon aus, dass sie mit dem LVRG auch nicht mehr Altersvorsorgeprodukte verkaufen werden.

Im Ergebnis meinen die Studienautoren deshalb, Ziele und Zweck der Lebensversicherungsreform scheinen bei der Mehrheit der Makler noch nicht angekommen zu sein. Dabei könne davon ausgegangen werden, dass qualifizierte Makler, die sich mit neuen Themen beschäftigen und ihre Büros unternehmerisch führen, gute Zukunftschancen haben.

Und wie sieht es mit den Provisionen aus?

Auf Provisionsmodelle angesprochen, sagen 54 Prozent der Makler, dass sie sich die Umwandlung von Abschluss- in Bestandsprovisionen wünschen. Nur 7 Prozent fänden es in Ordnung, wenn die Vergütung auf einen längeren Zeitraum verteilt würde. Netto-Tarife kommen bei 6 Prozent der Befragten gut an. Ein weiteres Modell, das 14 Prozent der Makler für wahrscheinlich halten, ist der Ausgleich über Zuschüsse durch die Versicherer.

Dass die Mehrheit der Makler größere Einschnitte bei der Abschlussvergütung ohne eine Übergangsphase wirtschaftlich verkraften kann, daran glauben die Studienautoren nicht. Änderungen bei der Vergütung müssten daher für Makler verlässlich und kalkulierbar sein.

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