Neuer Beitragssatz ab 2015

Krankenkassen starten Preiskampf um Versicherte

Als eine der ersten Krankenkassen senkt die BIG ihren Beitrag zum 1. Januar 2015. Runter geht es von 15,5 auf 15,3 Prozent. Damit ist der neueste Preiskampf um gesetzlich Krankenversicherte eröffnet.

Was bereits in den neunziger Jahren gang und gäbe war, feiert nun ungewollt sein Revival: Je nach finanzieller Ausstattung können einzelne Krankenkassen Versicherten Beitragsvorteile anbieten. Statt 15,5 Prozent wie bislang wäre sogar die Absenkung auf die gesetzliche Vorgabe von 14,6 Prozent möglich.

Hintergrund: Der Gesetzgeber senkt ab Januar 2015 den einheitlichen Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen jeweils die Hälfte – also 7,3 Prozent. Durch die parallel steigenden Gesundheitsausgaben werden alle Kassen den fehlenden Beitrag mit einem Zusatzbeitrag für Ihre Versicherten ausgleichen müssen. Dieser liegt bei der BIG mit 0,7 Prozent 0,2 Prozent unter dem Kassendurchschnitt.

Ob man dadurch der Vielzahl an Krankenkassen begegnen kann und der Wettbewerb zum Schrumpfen des Marktes beitragen wird, muss man beobachten. Tatsächlich scheint eines sicher: Neben Bonusprogrammen und Sondertarifen gibt es nun ein weiteres Argument, welches Kunden beim Wechsel der Krankenkasse mitgeteilt wird.

Wer wechseln möchte, kann das tun. Dabei gilt es nur zwei Dinge zu beachten: Erstens kann man binnen 18 Monaten nur einmal seine Krankenkasse wechseln und ist dann zunächst für die angegebene Zeit an den Wechsel gebunden. Zweitens: Mögliche Zusatzvergütungen können an eine Mitgliedschaft über Jahresfrist hinaus gebunden sein. Wer also zu einer anderen Kasse möchte, sollte sich überlegen, ob er die Vorteile eines Bonusprogramms dafür opfern will.

Mehr zum Thema

Wie KI die Rolle des Maklers neu definiert

Wozu braucht es noch den Makler, wenn künstliche Intelligenz (KI) Bedingungswerke in Sekundenbruchteilen auswertet und…

Wechselsaison: KFZ-Versicherer liefern sich wieder einen Preiskampf

Nach drei Jahren kräftiger Preissprünge macht die KFZ-Versicherung eine Pause: Die Tarifbeiträge für 2027 liegen…

Maklerfehler allein begründet keinen Schadensersatz

Was war geschehen? Ein Hauseigentümer hatte seine Maklerin 2019 mit dem Versicherungswechsel der Wohngebäudeversicherung beauftragt.…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert