Gericht entscheidet

Streupflicht bedeutet ständige Aufmerksamkeit

In den vergangenen Tagen ist es erstmals richtig kalt in Deutschland geworden. Das damit verbundene Risiko wird gern unterschätzt. So landen jährlich zig Streitfälle nach Ausrutschern auf glatten Gehwegen vor Gericht. Kernfrage dabei ist stets: Wann muss ich wie viel und für wie lange streuen?

Ein 63-jähriger Unterallgäuer hatte den Gehweg um 7 Uhr morgens darufhin geprüft, ob er streuen muss. Das war seiner Ansicht nach nicht der Fall. Er fuhr auf einen Termin und kam un 10 Uhr zurück. In der Zwischenzeit rutschte eine 69-Jährige allerdings auf dem glatten Gehweg aus. Sie brach sich zweimal die Hand und erlitt einen Oberschenkelhalsbruch.

Der Mann meldete den Fall seiner Haftpflichtversicherung nicht, da er das als Schuldanerkenntnis gesehen hätte. Daraufhin erstattete die Dame Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung, berichtet die Augsburger Allgemeine. „Ich dachte, wenn ich meine Versicherungsnummer melde, bekenne ich mich schuldig. Das war alles ein Missverständnis“, so der Mann und entschuldigte sich bei der Geschädigten.

Wie häufig muss man aber nach kontrollieren, ob man streuen muss? „Muss ich da dauernd raus?“, fragte der Mann den Richter. Dieser bejahte die Frage, „wenn es die Umstände erfordern“.

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