Urteil des Landgerichts Kaiserslautern

Volltrunken zahlt die Vollkasko nicht mehr

Das Landgericht Kaiserslautern entschied nun, dass Autofahrer mit mehr als 1,1 Promille keinen Anspruch auf Vollkaskoschutz bei Autounfällen besitzen. Die gewählte Grenze ist überraschend: Legt man den Katalog der Ordnungswidrigkeiten zugrunde, wäre auch eine niedrigere Grenze denkbar gewesen.

Die Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern (Aktenzeichen: 3 O 323/13) begründet sich durch den Zustand des Fahrers. So sei ab 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen. Aus diesem Grund müsse der Versicherungsnehmer das Risiko eines Unfalls auf seine Kappe nehmen. Versagt ein Versicherer daraufhin die Erstattung, sei dies Teil des Risikos.

Dabei ist die Übernahme des entstanden Vollkaskoschadens nur ein Teil der Kosten, welchen Autofahrer zu tragen haben. Hinzu kommen der Führerscheinentzug und eine hohe Geldstrafe. Wer seinen Führerschein wieder haben möchte, muss sich bewähren. Im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die auch als Idiotentest bekannt ist, wird die Fahrtauglichkeit des Fahrers geprüft.

Dabei liegt die Durchfallquote mit 30 Prozent recht hoch. Viele bestehen den Test nur mit ausreichender Vorbereitung und selten im ersten Anlauf.

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