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  • Von Redaktion
  • 21.01.2015 um 18:30
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Stiftung Warentest hat die drei Standard-Ausreden der Rechtsschutzversicherer zusammengefasst. Ergänzend dazu gibt es Ratschläge zur Selbsthilfe: Ob der Ombudsmann oder gleich der Gang zum Gutachter die passende Reaktion auf eine Verweigerung der Kostenübernahme ist, erfahren Sie hier.

Hier geht es zum Artikel auf Stiftung Warentest.

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