VAG-Novelle 2015

Rüttelt das VAG am Berufsbild des Versicherungsmaklers?

Die Bundesregierung plant, Paragraf 32 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zu erneuern. Versicherer und die Finanzaufsicht Bafin sollen dadurch die Möglichkeit erhalten, jederzeit Zugriff auf die Daten der Maklerbüros zu erhalten. Die Maklergemeinde sieht ihre Unabhängigkeit in Gefahr.
© Getty Images
Wollen das VAG reformieren: Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble.

Versicherungsmakler stehen auf der Seite des Kunden. Wird die VAG-Novelle wie geplant umgesetzt, sind Makler künftig der Überwachung durch Versicherer und der Finanzaufsichtsbehörde Bafin unterworfen, fürchten laut des Portals my-experten.de die Maklerverbände. Das ursprüngliche Berufsbild des Maklers sei in Gefahr, wenn der Makler zum Erfüllungsgehilfen der Versicherer würde.

Das gelte insbesondere, wenn Makler die Versicherungsbestände gemäß Maklervertrag betreuen und zudem Schadensregulierung übernehmen würden. Die Übernahme von Versicherer-Aufgaben würde die Unabhängigkeit des Maklers infrage stellen. Kunden könnten in der Folge nach Paragraf 654 BGB den Makler wegen Treuepflichtverletzung belangen und die Provisionszahlung ablehnen.

Allerdings könnte die VAG-Novelle für Makler auch eine Chance sein, Geld zu verdienen, heißt es in dem Beitrag. So würden sie beispielsweise zusätzlich entlohnt, wenn sie Aufgaben wie Schadenregulierung, Inkasso, Antragsprüfung, Policen-Ausstellungen oder die Bearbeitung von Beschwerden übernähmen.

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