Urteil bestätigt

Blindes Vertrauen kann in der PKV teuer werden

Wer PKV-Mitglied ist, hat ein besonderes Vertragsverhältnis mit seinem Versicherer. Dieses ist eine von Treu und Glauben geprägte Sonderverbindung. Umso ärgerlicher, wenn der Arzt Leistungen abrechnet, welcher diese nicht erbracht hat. Kommt der Versicherer diesem Fehler auf die Schliche, wird es für den Versicherungsnehmer auf einmal teuer, wie ein Urteil beweist.
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© Getty Images
Arzt bei der OP.

Was war geschehen?

Eine privat Versicherte ließ sich von einem Arzt behandeln. Dabei rechnete dieser Leistungen ab, welche in dieser Form nicht erbracht wurden. Die Frau reichte die Rechnung bei ihrer Krankenversicherung ein. Diese erstattete den Rechnungsbetrag.

Zehn Jahre später erfuhr die Versicherung, dass Teile der Rechnung nicht durch den Arzt geleistet wurden. Daraufhin forderte diese diejenigen Teile des Rechnungsbeitrags zurück, welcher nach Auffassung der Versicherung zu viel erstattet wurde. Die Sache landete vor Gericht.

Das Urteil

Das Amtsgericht München urteilte (Aktenzeichen 282 C 28161/12), dass privat Versicherte die Pflicht zur Überprüfung der abgerechneten Leistungen haben. Aus diesem Grund habe der Versicherer ein Anrecht auf die Rückforderung der zu viel geleisteten Zahlungen.

Für Versicherte ergibt sich aus diesem Urteil nicht nur das Recht die Rechnung auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Sie haben nunmehr die Pflicht, den Versicherer mit der Einreichung der Rechnung zur Erstattung auf Unstimmigkeiten hinzuweisen. Nur damit kommen sie den rechtlichen Pflichten der von Treu und Glauben geprägten Sonderverbindung (§241 Abs. 2 BGB) nach.

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