Von Makler zu Pool

Blau Direkt entwickelt Vier-Stufen-Konzept zur Bestandsübertragung

Der Maklerpool Blau Direkt will seine Marktanteile ausbauen. Dafür hat das Unternehmen ein Konzept entwickelt, wie die Bestandsübertragung ohne Maklervollmacht von Makler zu Pool rechtlich sicher funktionieren soll.

Wollen Makler ihre Provisionsansprüche und Bestände an einen Maklerpool übertragen, müsste eigentlich jeder Kunde eine neue Maklervollmacht ausstellen. Wie das Versicherungsjournal berichtet, würden sich die Unternehmen sonst strafbar machen. In der Praxis allerdings, so der Bericht weiter, würde dieses Vorgehen einen erheblichen Aufwand bedeuten, der so vom Makler kaum zu leisten sei. 

Der Maklerpool Blau Direkt hat laut Bericht deshalb einen Vertrag zur Auftrags- und Datenverarbeitung zwischen Makler und Pool entworfen, der eine Lösung für das Problem sein soll.

Damit der Vertrag rechtlich sicher ist, sind folgende Pflichten Bestandteil der Vereinbarung:

·         Der Pool muss die Kunden darüber informieren, dass es eine Bestandsübertragung gibt und gleichzeitig über das Widerspruchsrecht aufklären.

·         Der Pool muss dieses Informationsschreiben revisionssicher archivieren.

·         Der Versicherer darf Einsicht nehmen.

·         Der Pool verpflichtet sich gegenüber dem Versicherer auf den Code of Conduct.

Was ist der Vorteil einer Bestandsübertragung von Makler zu Pool?

Sind die Bestände auf den Pool übergegangen, wäre die Betreuung für den Makler weniger aufwändig, erklärt das Versicherungsjournal weiter. Zudem würden gerade kleinere Makler die Unterstützung durch einen Pool benötigen, um im Markt bestehen zu können. Sollten die Versicherer das Konzept akzeptieren, dann scheint Blau Direkt seine Lösung bereits ab 1. Juli in die Praxis umsetzen zu wollen.

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