Versicherungen für behinderte Menschen

Diese Möglichkeiten haben sie, diesen Hindernissen sind sie ausgesetzt

Auch für Menschen mit Behinderung gilt es natürlich, existenzbedrohliche Risiken abzusichern. Das ist aber gar nicht so einfach, wenn man bedenkt, dass viele Risikoversicherungen umfassende Gesundheitsprüfungen erfordern. Denkt man alleine an die umfangreichen Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, wird schnell klar, dass eine Risikoabsicherung eine kompetente Beratung nötig macht.
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© Panthermedia
Menschen mit Behinderung haben beim Versichern oft Probleme mit der Gesundheitsprüfung.

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Krankenversicherung, die sowohl im gesetzlichen wie auch im privaten Versicherungssystem auch für Menschen mit Beeinträchtigung gewährt werden muss, gibt es weitere benötigte Risikoabsicherungen (einen guten Überblick liefert hier ein Beitrag in der Schwäbischen Zeitung).

Haftpflichtversicherung: Hier sollten Rollstühle ebenso wie eventuell vorhandene Körperersatzstücke wie Prothesen eingeschlossen sein. Wer über Pflegehelfer verfügt, sollte hier ebenfalls Vorsorge treffen und Schäden, welche durch diese Personen verursacht werden könnten, ebenfalls einschließen.

Der Vorteil der Sachversicherung liegt dabei auf der Hand: Sie benötigt keine Gesundheitsprüfung, sondern erfordert nur rechtliche Handlungsfähigkeit. Damit können auch Menschen mit Beeinträchtigung gegen eine Prämie ohne zusätzliche Aufschläge eine Absicherung in Anspruch nehmen, die ihre Lebenssituation vollumfänglich absichert.

Pflegeversicherung: Wer für den Pflegefall vorsorgen möchte, kann dies am besten mithilfe des Pflege-Bahrs umsetzen. Diese Form der Vorsorge wird vom Staat gefördert. Dabei handelt es sich um ein Pflegetagegeld, welches den zusätzlichen Bedarf an Geld für jeden Tag der Pflege absichert. Der Vorteil: Die Versicherer dürfen niemanden aufgrund seines Gesundheitszustands ablehnen.

Aber es gibt auch Nachteile: Einerseits gibt es eine Wartezeit von fünf Jahren. Andererseits muss der Beitrag auch während der Pflegebedürftigkeit weitergezahlt werden.

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