Ein bisschen Spaß muss sein, denn das lockert die Atmosphäre am Arbeitsplatz schließlich auf. Doch die Folgen können teuer werden, wie ein aktuelles Urteil (Aktenzeichen L3U47/13) zeigt. So tritt laut Bericht der Saarbrücker Zeitung die gesetzliche Unfallversicherung nicht für einen Schaden ein, der aufgrund von Neckereien unter Erwachsenen entsteht – und zwar auch dann nicht, wenn der Unfall während der Arbeitszeit geschieht.
Was war passiert? Während einer Umschulung wurde ein 27-Jähriger Opfer eines Wasserangriffs durch eine Mitschülerin. Der Kläger flüchtete mit einem Sprung aus dem Fenster. Stürzte und krachte durch ein Wellblechdach. Unfallfolge: Eine Verletzung an Fuß und Wirbelsäule.
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