Rechtsanwalt rät

So begrenzen Makler die Beratungshaftung bei Bestandsübertragung

„Wie verdopple ich als Makler meinen Unternehmenswert, ohne einen Euro Kapitaleinsatz?“, lautete das Thema der Fachtagung der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte. Wir fassen zusammen.
Stephan Michaelis, Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

Auf der Tagung seiner Kanzlei erklärte Stephan Michaelis, Fachanwalt für Versicherungs-, Handels- und Gesellschaftsrecht, wie Makler die Beratungshaftung bei Bestandsübertragung minimieren können. Makler sollten „Bestandsübertragungen wie Neugeschäft behandeln“, zitiert das Versicherungsjournal den Rechtsexperten. So müssten Makler auch bei Bestandsübertragungen fragen, ob ein Beratungsanlass besteht, ob eine Besichtigung erforderlich ist, welche Wünsche der Kunde hat und was der Makler sonst noch wissen sollte.

Außerdem wies Michaelis auf die Vorteile einer sauberen Dokumentation hin. Er schilderte unter anderem den Fall eines Versicherungskunden, der seine Lebensversicherung wechselte und angeblich nicht über die Nachteile dieses Wechsels aufgeklärt wurde. Der Makler behauptete hingegen, den Kunden umfassend informiert zu haben. Da er dies aber nicht nachweisen konnte, verlor er den Prozess und musste den Schaden des Kunden ersetzen. Mit einer sauberen Dokumentation wäre das nicht passiert, so Michaelis.

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