Rechtstipp

Was im BU-Schadensfall für Makler zählt

Um eine Leistung von der Versicherung erhalten zu können, muss ein Leistungsantrag auf Zahlung der vereinbarten BU-Rente gestellt werden. Doch der Teufel steckt im Detail. Worauf Makler hierbei achten müssen, erklärt Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke.
© Joehnke & Reichow
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow.

Hier geht es zum Artikel.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia