„BU-Police mit Wartefrist dürfte sich schwer vermarkten lassen“
Der BGH hat mit einem Urteil zur Arglistanfechtung von Versicherungsverträgen Klarheit geschaffen. Als Konsequenz daraus könnten künftig zwar neuartige BU-Policen auf den Markt kommen. Doch ein solcher Vertrag dürfte wenig attraktiv sein, argumentiert Rechtsanwalt Alexander T. Schäfer.
Der promovierte Jurist Alexander T. Schäfer ist Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht in der Frankfurter Kanzlei Bürgle Schäfer Rechtsanwälte.
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