Versicherungsmakler klärt auf

Was tun, wenn der PKV-Anbieter rückwirkend kündigt?

Versicherungsmakler Sven Hennig haben in den ersten vier Wochen des Jahres zahlreiche Hilferufe Verzweifelter erreicht. Ihnen hat der private Krankenversicherer rückwirkend den Vertrag gekündigt. Wann dürfen die Anbieter das überhaupt? Und wie sollten sich Betroffene verhalten? Hier gibt es die Antwort.
1498554868-Hennig_Sven_web_02-1
© privat
Versicherungsmakler Sven Hennig.

Hier geht es zum Artikel.

Mehr zum Thema

Urteil: KFZ-Haftpflicht darf Mietwagenkosten nicht drücken

Die KFZ-Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners darf nicht die geforderten Mietwagenkosten kürzen. Das entschied das Amtsgericht Bad…

Das sind die fairsten Maklerversicherer

Das Analysehaus Servicevalue hat zusammen mit „Focus Money“ Makler gefragt, welche Versicherer und Maklerpools aus…

Check24 vermittelt keine Baufinanzierung mehr

Das Vergleichs- und Vermittlungsportal Check24 zieht sich zum großen Teil aus dem Geschäft mit der…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert