Nachdem der Referenzzinssatz zur Bildung der Zinszusatzreserve (ZZR) für 2016 auf 2,54 Prozent gesunken ist, mussten die Versicherer nun erstmals auch für Tarife mit einem Rechnungszins von 2,75 Prozent Reserven bilden.
Fünf Tarifgenerationen müssen die Versicherer also mittlerweile abdecken – 4,00 Prozent, 3,50 Prozent, 3,25 Prozent, 3,00 Prozent und 2,75 Prozent. Das entspricht marktweit einem Anteil von rund zwei Dritteln. Einige Versicherer müssen aber auch für etwa 85 Prozent ihres Bestandes Zinszusatzreserven stellen. Das hat die Rating-Agentur Assekurata in ihrer Überschussbeteiligungsstudie festgestellt.
Mithilfe der Zinszusatzreserven haben die Lebensversicherer seit dem Bilanzjahr 2011 die Garantiezinsanforderung in ihren Beständen effektiv reduziert. Diese liegt Ende 2016 unter Berücksichtigung der ZZR bei 2,32 Prozent im Schnitt. Ohne ZZR lägen die Bestandsgarantien mit 2,89 Prozent um 57 Basispunkte höher.
Allerdings ächzen die Versicherer nach wie vor unter den Zuführungen zur Zinszusatzreserve. Ein Vergleich dieser Zuführungen mit dem hiernach verbleibenden Rohüberschuss aus dem Jahr 2015 zeigt, dass bereits beide Komponenten durchschnittlich etwa gleich hoch ausgefallen waren. Für das Jahr 2016 wird sich dieses Verhältnis aufgrund der nochmals deutlich gestiegenen ZZR-Zuführungen weiter zu Lasten des Rohüberschusses verschieben, heißt es in der Untersuchung weiter.
ZZR-Bestand beläuft sich mittlerweile auf das Dreifache des Eigenkapitals
Die ZZR-Zuführung im Jahr 2016 summiert sich branchenweit auf einen neuen Höchstwert von 13 Milliarden Euro. „Insgesamt erreicht der Bestand der in der Zinszusatzreserve vorhandenen Mittel Ende 2016 damit ein Gesamtvolumen von rund 45 Milliarden Euro“, sagt Lars Heermann, Bereichsleiter Analyse und Bewertung der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur.

Im Vergleich dazu lag das gesamte bilanzielle Eigenkapital der Lebensversicherer Ende 2016 bei etwa 16 Milliarden Euro. „Damit haben die deutschen Lebensversicherer in den vergangenen sechs Bilanzjahren bereits knapp das Dreifache ihres bilanziellen Eigenkapitalbestands als zusätzliche Zinsvorsorge nachreserviert“, so Heermann. „Allein für die ZZR-Zuführung im Jahr 2016 mussten die Lebensversicherer rechnerisch 1,60 Prozent Nettozins aus ihren Kapitalanlagen erwirtschaften, was in dem extremen Niedrigzinsumfeld keine Selbstverständlichkeit ist.“
Reservebedarf setzt sich in großen Schritten fort
Und wie sieht es mit der künftigen Entwicklung der ZZR aus? Bleibt es bei den aktuellen Zinsen würde der Referenzzins 2017 auf 2,17 Prozent sinken. Dann wären zum ersten Mal auch Verträge mit einem Rechnungszins von 2,25 Prozent betroffen, die mehr als 15 Prozent der gesamten konventionellen Deckungsrückstellung ausmachen. Erholt sich das Zinsniveau auch in den Folgejahren nicht, so wären ab 2019 weitere 10 Prozent der Bilanzverpflichtungen mit einem Rechnungszins von 1,75 Prozent erstmals reservepflichtig.
„Um die langfristige Belastung der Branche durch die ZZR-Anforderungen genauer abschätzen zu können, haben unsere Analysten zusätzliche Szenarien mit einem Prognosehorizont bis zum Jahr 2025 entwickelt“, so Heermann. „Unter der Annahme eines anhaltenden Niedrigzinsniveaus mit leicht schwankenden Zinsen ergibt sich bis zu diesem Zeitpunkt ein gesamtes ZZR-Volumen von rund 200 Milliarden Euro.“
Überforderung einiger Versicherer
Für 2017 rechnet Assekurata unter einem stagnierenden Zinsumfeld mit einer weiteren ZZR-Zuführung von 20 Milliarden Euro, was einem neuen Höchstwert entspräche.
Für einzelne Versicherer könnte das zu viel werden. Das gelte übrigens auch für den Fall deutlich steigender Zinsen und einem damit verbundenen Sinken der Bewertungsreserven auf festverzinsliche Kapitalanlagen, die derzeit noch zur Finanzierung der ZZR zur Verfügung stehen.
„So notwendig und zweckmäßig die Zinszusatzreserve ohne Zweifel ist, sollte aber die Dosierung im Auge behalten werden“, warnt Assekurata-Geschäftsführer Reiner Will. „Für Abhilfe kann hier der Gesetzgeber sorgen, der die Dotierungsvorschriften zur Zinszusatzreserve zeitnah überarbeiten und für ein stimmiges Bild sorgen sollte.“
Wie hoch die Zuführung branchenweit genau ausfallen wird, hängt neben der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt auch davon ab, ob und in welchem Umfang sich die Unternehmen entschließen, bei der ZZR-Berechnung Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten anzusetzen. Diese Möglichkeit beruht auf der Tatsache, dass ein Teil der Kunden ihren Vertrag vorzeitig stornieren beziehungsweise am Ende der Ansparphase die Kapitalleistung abrufen werden. Für diese Fälle muss der Versicherer natürlich perspektivisch weniger Reserven vorhalten.
Im Jahr 2016 haben etwa drei Viertel der Studienteilnehmer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, heißt es bei Assekurata. Im Schnitt konnten die 22 Versicherer, die Zahlen nannten, ihren Zuführungsbedarf dadurch um 70 Basispunkte auf 1,63 Prozent der Deckungsrückstellung senken.
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