Versicherer muss Schaden im Halteverbot nicht voll bezahlen
Wenn weit und breit kein freier Parkplatz zu finden ist, stellen sich manche Autofahrer auch ins Halteverbot – wird schon nichts passieren, so der Glaube dabei. Was sie dabei nicht wissen: Wenn ihr Auto im Halteverbot beschädigt wird, muss der Versicherer nicht unbedingt die volle Leistung zahlen. So urteilte das Amtsgericht Frankfurt.
Auch wenn sich viele nicht daran halten: Bei diesem Schild gilt Halteverbot.
Was ist geschehen?
Ein Autofahrer stellt sein Fahrzeug im Halteverbot ab und geht über längere Zeit weg. Als er wiederkommt, ist sein Lack beschädigt. Ein Motorrad-Fahrschüler hat sein Auto touchiert. Die Versicherung der Fahrschule zahlt zwar, aber nur 75 Prozent des Schadens.
Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Die Richter des Amtsgerichts Frankfurt stellen sich auf die Seite des Versicherers. Denn im Halteverbot sei höchstens das Ein- und Ausladen gestattet. Alles andere behindere den Verkehr und könne sogar zu Gefahrsituationen führen. Deshalb sei diese Mithaftung des Fahrers rechtens (Aktenzeichen 32 C 4486/14).
Autorin
Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.
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