BU-Experte Matthias Helberg zur „Schreibtischklausel“
„Der vertragliche Spielraum zur Gestaltung einer BU ist enger geworden“
Der Bundesgerichtshof hat dem Versicherer Volkswohl Bund untersagt, in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) die sogenannte Schreibtischklausel zu verwenden. Ist die BU-Welt für Verbraucher damit nun übersichtlicher geworden? Nicht wirklich, findet BU-Experte Matthias Helberg. Was der Makler von dem Urteil hält, lesen Sie hier.
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