Urteil

Unfallversicherung muss bereits bei verschlimmerten Vorschäden leisten

Unfälle, bei denen sich lediglich die Vorschäden des Versicherten verschlimmern, sind ebenfalls vom Versicherungsschutz im Rahmen der privaten Unfallversicherung gedeckt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden.
© dpa/picture alliance
Das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe.

Was ist geschehen?

Ein Versicherer lehnt Leistungen aus der Unfallversicherung ab und begründet seine Weigerung damit, dass der Unfall des Versicherten nicht kausal für die Gesundheitsschädigung gewesen sei. Vielmehr sei lediglich eine bereits bestehende Gesundheitsbeeinträchtigung durch den Unfall „aktiviert“ worden. Nachdem das Landgericht der Klage teilweise stattgibt, legen beide Parteien Berufung gegen das Urteil ein. Es kommt zu einer erneuten Verhandlung am Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. 

Mehr zum Thema

Versicherter darf zu hohe Invaliditätsleistung behalten

Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg hat im Dezember 2016 geurteilt (Az. 5 U 96/16), dass ein…

Viele Jecken unterschätzen Unfallgefahr an Karneval

Nur 8 Prozent der aktiven Karnevalisten schätzen die Gefahr, sich im närrischen Treiben zu verletzen,…

Kein Unfallversicherungsschutz auf dem Weg in die Küche

Was ist geschehen? Eine Arbeitnehmerin arbeitet aufgrund einer Dienstvereinbarung im Dachgeschoss ihrer Wohnung an einem…

Das Urteil

Das OLG Karlsruhe stellt in seinem Urteil vom 30. Dezember 2016 fest (Az. 12 U 97/16), dass der Versicherte zwar eine unfallbedingte Invalidität nachweisen muss – dabei gilt allerdings die sogenannte Beweiserleichterung (Paragraf 287 ZPO). Diese besagt, dass Beeinträchtigungen, die erstmals nach einem Unfall auftreten, eine Kausalität des Unfallereignisses vermuten lassen. Im Klartext: Versicherungsschutz aus der privaten Unfallversicherung besteht somit auch dann, wenn infolge des Unfalls eine bereits vor dem Unfall vorhandene gesundheitliche Beeinträchtigung verschlimmert wird.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Christian Luber, Rechtsanwalt von der Kanzlei L & P Luber Pratsch, die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Das Oberlandesgericht hat es abgelehnt, den Versicherungsschutz unter Verweis auf Vorschäden abzulehnen. Es hat sich damit der Rechtsprechung des OLG Stuttgart angeschlossen.“

Besonders interessant sei dabei, so Luber weiter, dass das OLG nun die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs übernommen habe, der nun ebenfalls „von einer großzügig zu bemessenen Kausalität von Unfallereignis und Verletzung ausgeht“. Dies sei „eine deutliche Besserstellung der Versicherten“, so die Einschätzung des Anwalts.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia