In dem Streit geht es im Kern darum, dass der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wesentliche Vertragsinhalte ändern lassen will, die die Honorierung der Beleghebammen an Krankenhäusern betreffen.
Beleghebammen arbeiten freiberuflich und schließen mit einer oder mehreren Geburtskliniken einen sogenannten Belegvertrag ab. Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, sollen Beleghebammen nach dem Willen der Kassen künftig nicht mehr als zwei gleichzeitig erfolgte Betreuungen von Schwangeren abrechnen können, das heißt für jede weitere Betreuung bekämen sie von den Kassen kein Geld mehr.
Aus Sicht der Hebammen wäre dies für sie finanziell nicht mehr rentabel, berichtet die SZ, auch wenn die Kassen immer wieder betont hätten, sie wollten die Vergütung der Beleghebammen um bis zu 30 Prozent erhöhen.
Bayerische Kliniken kooperieren vergleichsweise häufig mit Beleghebammen
Beim ausstehenden Schiedsspruch, der auf den 4. Juli verschoben wurde, stehe insbesondere für bayerische Krankenhäuser „einiges auf dem Spiel“, die in ihren Geburtsabteilungen statt eigener Kräfte Beleghebammen beschäftigten, heißt es – immerhin liegt der Anteil von Beleghebammen in bayerischen Kliniken laut dem Bericht bei mehr als 50 Prozent. Im restlichen Bundesgebiet seien es gerade mal 17,2 Prozent.
„Da im Freistaat viele Landkreise Träger von Kliniken sind, mischen folglich Bayerns Landräte kräftig mit im Streit um die künftige Honorierung von Hebammenleistungen“, schreibt die Zeitung. Sie befürchteten nun, dass ein verändertes Vergütungssystem die Attraktivität der Arbeit als Beleghebamme leiden könne. Damit drohe auch einigen Geburtsabteilungen im ländlichen Raum das Ende, heißt es im Bericht, der sich auf Stimmen mehrere Landräte beruft.
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