Worauf es im Schadenfall ankommt

Wenn die Flut ins Wohnzimmer kommt

Wer Opfer von Überschwemmungen wird, ist hoffentlich gut versichert. Bei Elementarversicherungen steckt der Teufel allerdings im Detail. Was Makler wissen sollten.
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Ein Mann bringt eine Schranktür aus einem überfluteten Haus: Wer im Ernstfall ausreichend abgesichert werden will, sollte auf die Formulierungen in den Vertragsbedingungen achten.

Es war kein guter Sommer. Die schweren Unwetter im Mai und Juni dieses Jahres haben Schäden von rund 1,2 Milliarden Euro verursacht. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mussten Versicherer für Schäden in Höhe von rund einer Milliarde Euro für überschwemmte Häuser, Gewerbe- und Industriebetriebe aufkommen. Bereits 2015 hatte die Branche einen Gesamtschaden in Höhe von 2 Milliarden Euro durch Naturgewalten verzeichnet.

Deutsche Hausbesitzer sind unterversichert

Doch viele Deutsche unterschätzen weiterhin die Elementarrisiken. Laut GDV haben in Deutschland nur rund 40 Prozent der Hausbesitzer einen Schutz gegen Elementarschäden durch Naturgewalten wie Überschwemmungen, Sturm oder Erdbeben. Der Umfang des Elementarschutzes unterscheidet sich jedoch von Versicherer zu Versicherer teilweise erheblich.

Während manche Anbieter aufgrund der immer häufiger auftretenden Starkregen und Überschwemmungen ihre Bedingungen angepasst haben, besteht bei einigen Versicherern Nachholbedarf. Makler sollten im Interesse ihrer Kunden genau hinschauen. Denn im Leistungsfall kommt es auf die Feinheiten der Formulierungen in den Vertragsbedingungen an.

Die Bedingungen mit der Lupe lesen

Dabei sollten Makler folgende Fragen beantworten: Was genau ist Starkregen? Wann sind „wesentliche Teile“ eines Grundstückes überschwemmt? Und was passiert, wenn die Überschwemmung auf Grundwasser zurückgeht und nicht auf Oberflächenwasser? Ist grobe Fahrlässigkeit seitens des Versicherten auch abgedeckt?

Bei der Generali etwa ist eine Überschwemmung laut Klauselbogen „eine Überflutung des Versicherungsgrundstücks durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge“. Schäden durch erdgebundenes Wasser wie Grundwasser sind somit nicht abgedeckt. Bei BGV, Axa und Ammerländer Versicherung sind Schäden durch Grundwasser versichert, wenn sie durch Witterungsniederschläge oder der Ausuferung von oberirdischen Gewässern entstehen. Bei den Tarifen „Wohnhaus Spar 2.0“ und „Wohnhausmax 2.0“ der NV Versicherungen sind Elementarschäden durch Regen- und Schmelzwasser nicht versichert. Dazu muss die Variante „NV Wohnhaus Premium“ gewählt werden.

Was ist Starkregen?

Kein Anbieter gibt einen festen Grenzwert an Niederschlägen vor. Die Entscheidung, ob Starkregen vorliegt, erfolgt jeweils individuell. Die Ammerländer nennt hier als Beispiel Juli 2014 in Münster, als mehr als 100 Liter Regen pro Quadratmeter auf den Boden auftrafen. Unter anderem der BGV und Axa verwenden den Begriff „erhebliche Mengen von Oberflächenwasser“. Auf Nachfrage stellt die Axa klar, dies bedeute, dass „relevante Mengen“ von Oberflächenwasser vorhanden sein müssen, einzelne „Pfützen“ reichten nicht. Dies müsse im konkreten Schadenfall bewertet werden.

Ob grobe Fahrlässigkeit versichert ist, hängt zum Teil auch von der einzelnen Produktvariante ab. Viele Anbieter bieten verschiedene Tarife mit abgestuften Sicherheitsniveaus. Bei der Generali sind in der Wohngebäudeversicherung 20.000 Euro oder bis zu 100 Prozent nach Maßgabe der zugehörigen Klausel abgedeckt. Die Axa verzichtet über die Grunddeckung ihres Tarifs „Boxflex“ auch im Elementarschutz auf die sogenannte „Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsfalls“. Die Ammerländer hingegen nicht. Hier kann der Versicherer die Leistung in jenem Verhältnis kürzen, dass der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. Der BGV hingegen hat grobe Fahrlässigkeit über die Exklusivdeckung bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert, nicht jedoch in der Variante Klassik.

Manche Anbieter fordern bauliche Maßnahmen wie den Einbau von Rückstauklappen, die erfüllt werden müssen, bevor der Versicherungsschutz greift. Andere verlangen, dass der Kunde Drainagen und Gräben freihält. All diese Details können entscheidend sein, ob im Schadenfall eine Leistung erfolgt. Sie stehen in den Vertragsbedingungen und erfordern entsprechendes Augenmerk und mitunter Nachfragen seitens des Beraters. Manche Tarife sehen zudem nach der Unterschrift eine Karenz- oder Wartezeit vor.

Wie ist die Selbstbeteiligung definiert?

Ein weiterer Qualitätsfaktor beim Vergleich der Deckungskonzepte ist die Selbstbeteiligung, die viele Policen enthalten. Da Schäden durch Naturgewalten beträchtlich sein können, kommt es darauf an, ob hier eine feste Summe oder eine prozentuale Pauschale vereinbart wird. Beim Baustein Elementar der Axa Wohngebäudeversicherung zum Beispiel beträgt die Selbstbeteiligung 10 Prozent des Schadens, sowie mindestens 500 und maximal 5.000 Euro.

Nicht alle Anbieter leisten zudem unbegrenzt. Makler sollten in jedem Fall darauf achten, dass eventuelle Entschädigungsgrenzen ausreichend hoch liegen.

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