Zum Glück ist es wieder etwas ruhiger geworden in Europas Wäldern. Gleichwohl schwebt der Tipp durch den Raum, dass Waldeigentümer ihre Gebiete versichern. Doch wenn sich die Flammen durch den Wald gebrannt haben und kaum was übrig ist – wie ermittelt man eigentlich die Schadensumme?
Wir haben bei zwei Versicherern nachgefragt, die entsprechende Policen anbieten: Axa und GVO Gegenseitigkeit Versicherung. Interessanterweise verfolgen beide höchst unterschiedliche Ansätze.
Die GVO bietet keine spezielle Waldbrandversicherung, sondern eine generelle Waldversicherung, die noch andere Schadenursachen mit abdeckt. Dabei geht sie bewusst stark vereinfacht vor. „Wir zahlen pauschal 4.000 Euro je Hektar – und zwar unabhängig von Baumart, Alter und Bestockung. Für die Ermittlung der Schadensumme ist damit vor allem eines zu klären: die Größe der tatsächlich betroffenen Fläche“, teilt sie mit.
Der Vorteil liegt nahe: Nach der Katastrophe ersparen sich Waldeigentümer komplizierte und aufwendige Rechenmanöver. Stattdessen haben sie schnell Geld in der Hand, um das Gebiet wieder aufzuforsten (was der Staat übrigens mit Zuschüssen fördert). Sollte trotz Waldbrand noch verwertbares Holz vorliegen, werden Erlöse daraus nicht etwa mit der Schadensumme verrechnet. „Pauschalentschädigung und Restholzerlöse ergeben so gemeinsam den finanziellen Ausgleich für den entstandenen Schaden“, so die GVO. Möglicher Nachteil: Besonders hochwertige Mischwälder könnten zu gering versichert sein.
Anderer Ansatz bei der Axa. Grundlage ist dort zunächst die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme als Wert je Hektar. Doch zentraler Bestandteil ist die „Bestandswertermittlung nach der sogenannten Vollwertmethode“. Heißt: Man ermittelt individuell, was der Wald wert ist (beziehungsweise war) und hält sich dabei an die Waldwertermittlungsrichtlinien 2000 (WaldR 2000).
Diese Richtlinien gibt es seit 1977. Wie der Immobiliensachverständige Andreas Ruof beschreibt, sind sie nicht wirklich einfach anzuwenden. Es geht um den Wert des Bodens, Art und Zahl der Bäume und vor allem deren Verkaufspreis, Größe und Lage des Waldes, Erholungsfunktion und „sogenannte andere rechtliche Gegebenheiten“, wie Ruof es nennt. Er stellt klar: Nur ausgebildetes Fachpersonal kann den Wert eines Waldes nach der WaldR ermitteln.
Doch noch weitere Aspekte können eine Rolle spielen. Offizielle Stellen wie Feuerwehr, Polizei und Forstbehörde können eingebunden werden und Daten zum Wert liefern. Und wenn das alles nicht ausreicht, so die Axa weiter, lassen sich zusätzlich Sachverständige zu Rate ziehen. Das dürfte ein Stück länger als mit der Pauschallösung der GVO dauern.
Und dann wird verglichen: „Die ermittelten Kennwerte zum Brandumfang stellen wir den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen gegenüber; hieraus ergeben sich die maßgeblichen Entschädigungssummen“, schildert Axa-Spezialist Valentin Aschmann, der ausgebildeter Forstassessor ist.
Dazu noch sein Tipp: Paragraf 34b im Einkommensteuergesetz sorgt dafür, dass „außerordentliche Holznutzung“ (zum Beispiel nach Waldbrand) deutlich niedriger besteuert wird als normale. Ähnlich hilft das Forstschäden-Ausgleichsgesetz.
Das alles bringt den Wald nicht zurück. Aber es hilft zumindest, ihn wieder herzustellen.
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