Urlaub auf Balkonien: Im Sommer verbringen die Deutschen viel Zeit im heimischen Outdoor-Wohnzimmer. © picture alliance / photothek | Florian Gaertner
  • Von Juliana Demski
  • 17.05.2022 um 12:50
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:20 Min

Im Sommer werden die Terrasse, der Garten oder der Balkon für viele Deutsche quasi zum zweiten Wohnzimmer. Aber Vorsicht: Gartenmöbel sind nicht immer über die Hausratversicherung abgesichert. Demoliert beispielsweise ein Sturm den Sonnenschirm, muss sie nicht zahlen. Das hat das Amtsgericht Freiburg klargestellt.

Was ist geschehen?

Ein Mann hat auf seinem Balkon einen Sonnenschirm stehen. Eines Tages sucht ein Hagelsturm seine Wohngegend heim und demoliert den Schirm. Der Mann hatte ihn zuvor nicht in seine Wohnung geholt. Den Schaden macht er bei seiner Hausratversicherung geltend. Diese verweigert die Zahlung und weist auf eine Klausel im Vertrag hin, die Gegenstände außerhalb schützender Räume ausschließt. Der Mann gibt an, diese Vertragspassage zuvor nie bemerkt zu haben – und hält die Klausel damit für unwirksam. Der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Die Richter des Amtsgerichts Freiburg stellen sich auf die Seite der Versicherung (Aktenzeichen 6 C 468/21). Zwar zählten auch Balkone und Terrassen zur Wohnung, erklären sie. Doch der Hausrat, der sich außerhalb von schützenden Räumen befinde, sei deshalb nicht automatisch mit versichert. Eine Ausnahme gelte nur für Antennen und Markisen, da diese nicht mal eben so abzumontieren seien.

Moderne Tarife bieten oft mehr

„Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen“, weiß auch Schadenexpertin Margareta Bösl von der Universa Versicherung. Ähnlich verhalte es sich mit Spiel- und Sportgeräten, etwa Trampolinen, sowie mit Grills und Gartenmöbeln – auch diese seien normalerweise auf dem Balkon, der Terrasse und im Garten nicht automatisch über die Hausratversicherung abgedeckt, so Bösl.

Verbraucher sollten ihren Versicherungsschutz deshalb prüfen und bei Bedarf auf neue, moderne Tarife umstellen, rät sie. „Sie sind meist leistungsstärker, und dort sind die Sachen auch außerhalb der Wohnung mitversichert“, so Bösl weiter. Zudem setzten manche Anbieter bei Sturm keine Mindestwindstärke voraus, die bei Standardangeboten bei Windstärke 8 liege. Damit könne eine Schadenregulierung deutlich schneller erfolgen.

Die gute Nachricht: Der Umstieg auf einen leistungsstärkeren Tarif oder der Wechsel zu einem anderen Anbieter sei in der Hausratversicherung in der Regel problemlos möglich. „Allerdings sollte man im Vorfeld den Preis und die Leistung vergleichen“, empfiehlt Bösl.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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