Ein Boot der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) beim Hochwasser-Einsatz in Kornelimünster bei Aachen. © picture alliance/dpa/dmp Press | Ralf Roeger
  • Von Achim Nixdorf
  • 19.07.2021 um 08:20
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Unwetter-Chaos in Deutschland: Wassermassen verwüsteten ganze Orte. Sie forderten viele Opfer und hinterließen erhebliche Sachschäden. Besonders hart getroffen hat es Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Betroffene sollten jetzt umgehend ihren Versicherungsschutz überprüfen, empfiehlt die R+V Versicherung. Der Versicherungsverband GDV rechnet bereits mit beträchtlichen Schadenssummen.

Heftige Unwetter mit Dauer- und Starkregen haben den Menschen in weiten Teilen Deutschlands erheblich zugesetzt. Keller und Wohnungen liefen voll, Häuser stürzten ein – und es gab bislang weit über 100 Todesopfer zu beklagen, zahlreiche Menschen werden noch vermisst. Vielerorts herrscht weiterhin Katastrophenalarm, darunter vor allem in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Die Ver­si­che­rer erwar­ten angesichts der dramatischen und der teils nach wie vor unübersichtlichen Lage eines der scha­den­träch­tigs­ten Jahre seit 2013. In einer ersten Einschätzung erklärte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), am Freitag:  

„Es zeichnet sich ab, dass sich dieses Jahr mit Stürmen, Überschwemmung, Starkregen und Hagel zu einem der schadenträchtigsten seit 2013 entwickeln könnte. Bereits im Juni haben Starkregen und Hagel einen geschätzten versicherten Schaden von 1,7 Milliarden Euro verursacht. Eine aktuelle Schadenschätzung werden wir voraussichtlich in der nächsten Woche vorliegen haben.“

Die Katastrophe, die viele Menschen im Schlaf überrascht hat, wirft auch ein Schlaglicht auf die Frage, wie es für Betroffene nach dem Schock weitergeht, sobald sie die gröbsten Aufräumarbeiten hinter sich haben.

„Als Erstes lohnt sich ein Blick in die Versicherungs-Policen“, sagt Expertin Christine Gilles von der R+V Versicherung „Die Menschen sollten nachsehen, ob sie in ihrer Wohngebäudeversicherung eine Absicherung gegen weitere Naturgefahren vereinbart haben.“ Falls ja, bezahle die Versicherung die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, etwa wenn es darum gehe, den Keller trockenzulegen oder die Bodenbeläge zu erneuern. Schäden an der Einrichtung seien hingegen Sache der Hausratversicherung – sofern auch hier ein Schutz gegen weitere Naturgefahren, also eine Elementarschadenversicherung, vereinbart worden sei.

„Der Schaden sollte dann umgehend der Versicherung gemeldet werden. Die meisten haben Hotlines eingerichtet, an die man sich wenden kann”, so Gilles. „Dort erhalten Geschädigte auch wertvolle Tipps, wie sie bei den Aufräumarbeiten vorgehen sollten.“

Um unnötige Risiken zu vermeiden, sollten Wasserschäden aber auf keinen Fall übereilt und ohne Fachkenntnisse behoben werden. Wenn etwa der Keller überflutet sei, dürfe er erst ausgepumpt werden, wenn der Wasserstand außen sinke. „Sonst wird das Mauerwerk unterspült oder aufgeschwemmt und es entstehen Risse. Im schlimmsten Fall ist die Statik des Gebäudes in Gefahr“, mahnt die R+V-Expertin. Betroffene könnten allerdings damit beginnen, die Sachen aus dem Keller zu räumen und zu trocknen.

Trockenlegung Experten überlassen

Sobald der Wasserspiegel falle, sei Eile angesagt: Schlamm und Dreck müssten entfernt werden, bevor alles getrocknet sei. Dann folge eine erste Bestandsaufnahme. Christine Gilles: „Die Versicherungen schicken hierfür in der Regel einen Gutachter. Ob Wände und Böden getrocknet werden können oder ein Austausch notwendig ist, entscheidet am besten eine Fachfirma. Die Versicherung gegen weitere Naturgefahren braucht hierfür einen Kostenvoranschlag.“

Um die spätere Schadenabwicklung zu beschleunigen, sei es überdies empfehlenswert, alle beschädigten Gegenstände genau aufzulisten und am besten noch zu fotografieren. Wer mit Öl heize, solle unbedingt auch seinen Öltank auf Lecks überprüfen lassen. Dasselbe gelte für die Elektroinstallationen. Darüber hinaus sei es ratsam, alle Lebensmittel zu entsorgen, die mit dem Hochwasser in Kontakt gekommen seien. Denn mit dem Wasser würden auch Schadstoffe und Bakterien transportiert.

Man­geln­der Ver­si­che­rungs­schutz

Nach Auskunft des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verfügen in Deutschland nur rund 46 Prozent der Hausbesitzer über eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz. Bei Schäden durch Starkregen, Hochwasser, Überschwemmungen oder Rückstau haben sie Anspruch auf folgende Leistungen:

  • die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden (zum Beispiel Garage oder Schuppen)
  • die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes
  • den eventuellen Abriss des Gebäudes
  • die Konstruktion und den Bau eines gleichwertigen Hauses

Die Wohngebäudeversicherung mit Naturgefahrenschutz kann auch die Kosten für eine alternative Unterkunft beziehungsweise Mietausfälle übernehmen, sollte das Haus vorübergehend unbewohnbar sein. Tipp: Was Geschädigte jetzt tun sollten, darüber informiert der GDV auch aktuell auf seinem Twitter-Account:

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Achim Nixdorf

Achim Nixdorf war von April 2019 bis Mai 2024 Content- und Projekt-Manager bei Pfefferminzia. Davor arbeitete er als Tageszeitungs- und Zeitschriftenredakteur mit dem Fokus auf Verbraucher- und Ratgeberthemen.

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Welche Versicherung leistet bei den aktuellen Schäden? –
Vor 3 Jahren

[…] einem lieb darin ist, so schnell verlieren kann. Doch die Naturgewalten sind unberechenbar und die Versicherer rechnen jetzt schon mit dem teuersten Schadensjahr seit 2013. Doch welche Versicherung leistet bei […]

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