Tierhalterhaftpflichtversicherung

Zwei Esel, ein Auto – und ein Schadenfall

Es ist ein kurioser Schadenfall: Eine Frau hat zwei Esel, die zum Spielen mit Kindern gedacht sind. Eines Tages büxen die Tiere aus und prallen gegen ein Auto. Die Esel-Halterin will den Schaden bei ihrer Privathaftpflicht geltend machen, aber ohne Erfolg. Diese Begebenheit verdeutlicht nur, wie wichtig eine Tierhalterhaftpflicht ist, meint Makler Hubert Gierhartz in seinem Gastbeitrag.
© dpa/picture alliance
Auf dem Eselhof Schlage bei Rostock streichelt die eineinhalb Jahre alte Lia mit ihrer Oma und Hof-Betreiberin Ute Stempnakowski den Esel Nero.

Paragraf 833 BGB klärt eindeutig die Haftung eines Tierhalters:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“

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Im vorliegenden Fall hält eine Frau zwei Esel, die zum Spielen mit Kindern gedacht sind. Es kommt, wie es kommen muss, die Esel büxen aus, und kollidieren mit einem Auto.

Die private Haftpflichtversicherung der Frau lehnt die Regulierung des Schadens ab, weil für Esel eine Tierhalterhaftplicht erforderlich ist. Esel werden dort als Pony eingestuft. Die mehr als fragwürdige Begründung der Dame, mit den Eseln spielten doch nur Kinder, läuft ins Leere. Zudem war der elektrische Zaun nicht eingeschaltet.

Schon im Prozesskostenhilfeverfahren scheitert die Klägerin, die nicht einsehen will, dass die private Haftpflicht nicht zuständig ist.

Wie sieht es aber mit dem Geschädigten aus. Bekommt er seinen Schaden ersetzt? Das sieht wohl schlecht aus, denn der Tierhalter muss den Schaden zahlen.

Hat der Geschädigte eine Teilkaskoversicherung, und ist in dieser Teilkaskoversicherung Kollisionen mit Tieren jeder Art versichert, wird diese den Schaden ersetzen, wobei die vereinbarte Selbstbeteiligung in Abzug gebracht wird. Es wird keine Rückstufung im Vertrag vorgenommen.

Ist in der Teilkaskoversicherung die Kollision nur auf Haarwild beschränkt, gibt es keine Leistung.

Besteht eine Vollkaskoversicherung, die auch die Einschränkung hat, dass im Rahmen der Teilkaskoversicherung nur bei Haarwild geleistet wird, hat das zur Konsequenz, dass die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden muss. In der Regel ist hier eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart, und führt zur Rückstufung, die in den Folgejahren eine höhere Vollkaskoprämie nach sich zieht.

Wie sieht es bei Verletzungen aus?

Der Sachschaden ist aber der kleinste Schaden. Esel sind wohl etwas größer, als der Goldhamster, der als zahmes Haustier gehalten wird. Kollisionen mit Tieren sind an der Tagesordnung, und die Personenschäden sind nicht unerheblich. Exotisch in diesem Schadensfall ist nur der Esel, den wir in unseren Breitengraden nicht so häufig begegnen.

Der unter Umständen verletzte Beifahrer ist wohl im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung im Rahmen der Gefährdungshaftung versichert. Wie sieht es aber für den Fahrer aus? Ansprüche an seine Kfz-Haftpflichtversicherung kann er nicht stellen. Bleibt die Fahrerschutzversicherung, die es für 15 bis 30 Euro im Jahr mit einer Deckungssumme von pauschal 12 Millionen Euro gibt. Darüber hinaus leistet, falls vorhanden, die private Unfallversicherung im Rahmen der vereinbarten Vertragsbedingungen.

Risiken genau prüfen

Hat der Geschädigte eine solche Absicherung nicht, hat er Pech gehabt. Schadensersatzansprüche an den Tierhalter werden wohl ins Leere laufen.

Das alles klingt etwas zynisch, aber eigentlich will ich nur deutlich machen, das beim Abschluss einer Versicherung genau auf solche Fälle geschaut werden muss. Risiken müssen genau analysiert werden. Und dann gilt es. Einen Versicherungsschutz zu installieren, der im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Kunden bezahlbar ist.

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