Kann ein Zugführer nach einem tödlichen Unfall auf den Bahngleisen von der Privathaftpflichtversicherung des Verunglückten Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern? Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) in München zu beschäftigen (wir berichteten). Doch zu einem Urteil ist es nicht gekommen. Der Mann folgte nun dem Vorschlag des OLG und nahm die Klage zurück, um sich mit der Gegenseite auf eine einmalige Zahlung von 70.000 Euro zu einigen.
Hintergrund
Der Lokführer überrollte 2013 einen Mann, der sich im Bahnhof Freising vor dessen Regionalbahn warf. Infolge des traumatischen Erlebnisses wurde der heute 42-Jährige mehrfach krankgeschrieben. Weil alle Wiedereingliederungsversuche scheiterten, musste er seinen Beruf aufgeben.
Der Lokführer hatte daraufhin gegen die private Haftpflichtversicherung des Verstorbenen geklagt, weil die sich geweigert hatte, für den finanziellen Schaden aufzukommen, der ihm aus der Arbeitsunfähigkeit entstanden war.
Von der Versicherung forderte er 10.000 Euro Schmerzensgeld sowie 27.000 Euro Schadenersatz ein. Zudem hatte er einen Verdienstausfall in Höhe von 700 Euro im Monat bis zur Rente geltend gemacht.
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