Jeder Kunde, der eine Versicherung abschließt, erhält vom Versicherungsanbieter einen Versicherungsschein zugesendet. In diesem Dokument, das auch Versicherungspolice oder Legitimationspapier genannt wird, sind alle wesentlichen Bedingungen des Versicherungsvertrags aufgeführt und sollte nicht verloren werden.
Der Kunde ist der Versicherungsinhaber und muss den Versicherungsschein sicher aufbewahren. Denn dieser ist in vielen Fällen vorzuweisen, um eine Leistung des Versicherers zu erhalten.
Ist die Police beziehungsweise der Versicherungsschein aus irgendeinem Grund nicht mehr auffindbar und verloren, muss der Kunde seinen Versicherer anfragen und um eine Neuausstellung bitten. Dies geschieht üblicherweise über eine Verlusterklärung gegenüber dem Versicherer. Der Kunde muss darin namentlich bestätigen, dass der Versicherungsschein verlorengegangen ist und die Versicherungsnummer angeben.
Der Versicherer stellt dann im Fall eines Verlusts einen neuen Versicherungsschein aus. Dieser muss mindestens das gleiche Leistungsniveau beschreiben wie die Konditionen bei Abschluss der Versicherung. Die Versicherungskonditionen dürfen aber besser ausfallen, etwa wenn der Versicherer in der Zwischenzeit manche Bedingungen der Police nachgebessert hat. Der Versicherer darf dem Kunden die Kosten für die Neuausstellung des Versicherungsscheins in Rechnung stellen.
Für manche Versicherungen – etwa die Lebensversicherung – gilt eine gesetzliche Regelung (BGB Paragraf 808 (2)), dass der Verlust des originalen Versicherungsscheins zu einer sogenannten Kraftloserklärung der Versicherung führen kann. Bei der Todesfallleistung einer Lebens- oder Rentenversicherung pochen daher viele Versicherer auf das Original. Hier ist der Kunde demnach bei Verlust des Versicherungsscheins von der Kulanz des Versicherers abhängig und kann im Fall eines verloren gegangenen Scheins leer ausgehen.
Bei einer online abgeschlossenen Versicherung gelten andere Regeln. Denn Digitalversicherer versenden keine Papierdokumente oder Versicherungsscheine. Sie legen ihre Versicherungsleistungen in einem Online-Portal ab, zu dem der Kunde Zugang erhält. Alle wichtigen Informationen und Unterlagen zur Versicherung können ausgedruckt werden, der Kunde ist aber nicht dazu verpflichtet. Eine Unterschrift ist in vielen Fällen nicht mehr notwendig.
Da digitale Dokumente und Versicherungsscheine in der Cloud gespeichert und abgesichert sind, können sie de facto nicht verloren gehen. Kunden haben mit einem persönlichen Passwort jederzeit Zugriff auf alle ihre Vertragsunterlagen. Dies beschleunigt im Fall eines Schadens zudem die Abwicklung, denn diese wird in vielen Fällen ebenfalls online vorgenommen.
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Ein Kommentar
Versicherung bei der Aachener Münchner 1997 abgeschlossen durch meinen AG Werthenbach Hydraulik, Bielefeld.
Habe das Unternehmen 2005 verlassen.
Es handelt sich um eine Rentenversicherung. Police wurde nicht weitergeführt.
Durch einen Wasserschaden ist das Dokument nicht mehr leserlich.(2022)
Nach dem Renteneintritt 10.2023 habe ich das ganze dann bei der Generali versucht geltend zu machen. Das Unternehmen hat in der Zwischenzeit der Aachener Münchner gekauft.
Habe zuerst versucht noch Personalakten bei Werthenbach zu sichern,die aber bereits vernichtet wurden.
Und die letzte Info von Generali war, naja dann ist das Geld halt weg.
Geld kann nicht verschwinden!!
Irgendwie müssen die 9000€ doch auftauchen oder als außerordentliche Erträge gebucht sein
ich bin mit meinem Latein am Ende.
ich werde nicht eher Ruhe geben bis das Geld auf meinem Konto ist.
MFG Klaus Uekermann
mobil 015906677049