Laut vorläufiger Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beliefen sich allein in der ersten Jahreshälfte 2016 die Schäden durch die Folgen schwerer Stürme und Starkregen auf rund 1,2 Milliarden Euro – davon rund eine Milliarde an Hausrat und versicherten Häusern, Gewerbe- sowie Industriebetrieben.
Aufgrund des immer wieder sehr hohen Schadenaufkommens im Bereich der Elementargefahren haben viele Versicherer bereits reagiert: In den vergangenen Jahren kam es sowohl zu Vertragskündigungen als auch zu deftigen Beitragserhöhungen.
Verdopplung der Prämien
Beispiel Ergo: Im Mai 2013 wurde bekannt, dass der Versicherer rund 120.000 Wohngebäude-Verträge kündigen will. Betroffen waren Policen, die vor 2006 abgeschlossen wurden und oft keine „adäquaten Prämien“ verlangten, so eine Ergo-Sprecherin. Die Kunden hatten die Wahl: Sie konnten sich einen neuen Versicherer suchen, oder höhere Prämien in Kauf nehmen. Im Schnitt sollte es um 14 Prozent nach oben gehen – in einigen Fällen verdoppelte sich die Prämie aber auch.
Auch bei der Sparkassen-Versicherung gingen die Preise nach oben. Rund 350.000 Kunden mussten für ihre Wohngebäudeversicherung tiefer in die Tasche greifen. Um 13,5 Prozent kletterten die Beiträge hier nach oben. Dass es noch wesentlich krasser geht, zeigt der Fall eines Mannes aus Bamberg. Er hatte sich 2001 bei der Versicherungskammer Bayern gegen Elementarschäden versichert und 79,14 Euro im Jahr bezahlt. Vor drei Jahren kam dann der Schock. Der neue Elementar-Beitrag sollte 620,56 Euro betragen – ein Plus von über 780 Prozent. Auch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 5.000 Euro musste er nun verkraften.
Trend zur Sanierung ist noch nicht vorbei
Aber auch aus diesem Jahr gibt es entsprechende Beispiele. So beschwert sich etwa ein 69 Jahre alter Prignitzer in seiner Lokalzeitung, dass die Huk-Coburg seinen Jahresbeitrag von rund 400 auf etwa 710 Euro angehoben hat. Das Haus stehe in einem von Überschwemmungen gefährdeten Gebiet, so der Versicherer. „Dabei waren wir bisher nicht betroffen“, ärgert sich der Hausbesitzer.
Ist dieser Trend nun am Ende? Wohl eher nicht, wie eine Umfrage des Beratungsunternehmens 67rockwell Consulting unter 23 Wohngebäudeversicherern zeigt. Die befragten Unternehmen rechnen danach mit weiteren Beitragserhöhungen in der Wohngebäude- und Hausratversicherung.
Blick auf die Schaden-Kosten-Quote lohnt sich
„Die strukturellen Probleme sind in der Breite des Marktes noch nicht gelöst, 70 Prozent der befragten Versicherer weisen auch 2015 noch versicherungstechnische Verluste auf“, sagt Ralph Elfgen, Associate Partner von 67rockwell Consulting. 42 Prozent der befragten Unternehmen geben etwa an, noch hohe Altvertrags-Bestände zu haben, die sie nach und nach reduzieren wollen.
Woher weiß man aber, ob ein Versicherer einer derjenigen ist, die „versicherungstechnische Verluste“ aufweisen, wie es in der Untersuchung heißt? Hier lohnt ein Blick auf die Schaden-Kosten-Quote beziehungsweise Combined Ratio der Unternehmen. Liegt sie unter 100 Prozent ist das ein gutes Zeichen, denn dann macht der Versicherer Gewinn.
Combined Ratio von unter 100 ist gut
Die Finanzaufsicht Bafin veröffentlicht jedes Jahr eine Statistik zur Schaden- und Unfallversicherung. Von den 59 Wohngebäudeversicherern mit mehr als 10 Millionen Euro Beitragseinnahmen erreichten im vergangenen Jahr laut dieser Statistik nur 28 eine Schaden-Kosten-Quote von unter 100 Prozent.
Dazu gehörte die Bayerische Landesbrand Versicherung mit einer Quote von 73,3 Prozent, Huk24 mit 75,8 Prozent und BGV / Badische Versicherungen mit 76,7 Prozent. Die Liste der ungünstigsten Schaden-Kosten-Quoten führt HDI mit einem Wert von 139,2 Prozent an.
Selbstbehalte müssen bezahlbar sein
Ein Versicherungswechsel kann sich hier also lohnen. Allerdings müssen Makler bei einer entsprechenden Empfehlung an ihre Kunden noch unbedingt auf weitere Punkt achten.
Bei den Elementarschäden darf ein Blick auf die Selbstbehalte nicht fehlen. Idealerweise gibt es in der niedrigsten ZÜRS-Zone 1 gar keinen Selbstbehalt. In den anderen Zonen sollten Selbstbehalte möglichst gering und noch bezahlbar für den Kunden sein. Das ist etwa der Fall, wenn der Selbstbehalt bei 1.000 Euro liegt.
Welche Punkte eine gute Wohngebäudeversicherung erfüllen sollte
Für Überspannungsschäden durch Blitze gilt: Sie sollten bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert sein. Schlägt ein Blitz in die Leitung ein und legt er dadurch zum Beispiel die Steuerungselemente der Heizungsanlage lahm, kann das schnell teuer werden. Wenn die Leistungen hier begrenzt sind, und Überspannungsschäden nicht bis zur Versicherungssumme mitversichert sind, bleibt der Kunde womöglich auf hohen Kosten sitzen.
Kein Deckel ist auch ein gutes Stichwort, wenn es um das Risiko Erdbeben geht. Wichtig ist das vor allem für Bewohner der Erdbeben-Gebiete Kölner Bucht, südlich von Tübingen in der Schwäbischen Alb bei Albstadt und im südlichen Rheingraben sowie in der Umgebung von Gera. Denn manche Versicherer begrenzen ihre Haftung bei Erdbeben-Ereignissen auf eine bestimmte Gesamtentschädigungssumme pro Kalenderjahr.
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sollten ebenfalls bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert sein. Auch enthalten sein sollte ein Schutz der Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes. Dann leistet der Versicherer nämlich auch, wenn es etwa unter dem Kellerfundament zum Rohrbruch kommt. Ohne diese Klausel sind nur Rohre innerhalb des Hauses – also bis zur Bodenplatte – abgedeckt.
Unbürokratisch geht es bei mitversicherten Kosten mit einer Versicherung „auf erstes Risiko“ zu. Das heißt: Der Versicherer übernimmt die Kosten bis zur vereinbarten Summe. Bei einem Totalschaden entsteht so keine Absicherungslücke. Ein Beispiel: Sind Aufräumungskosten in der Gebäudeversicherung in Höhe von bis zu 10 Prozent der Versicherungssumme mitversichert und beträgt der Versicherungswert beim Schadenfall 500.000 Euro, sind die Kosten bis maximal 50.000 Euro abgedeckt. Diese werden dann „on top“ gezahlt.
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