Rechtsfrage

Wer zahlt für eine aufgebrochene Auto-Dachbox?

Camping-Urlaub? Für viele ist eine Dachbox auf dem Auto dann unverzichtbar. Was passiert aber, wenn Langfinger diese ausräumen? Eine solche Frage erreichte kürzlich die Experten vom Rechtsschutzversicherer D.A.S.
© dpa/picture alliance
Ein Auto düst mit Dachbox über die Autobahn: Wer zahlt, wenn sich Langfinger an der Gepäckunterbringung zu schaffen machen?

Der Camping-Urlaub ist fast vorbei, bald soll es nach Hause gehen. Also schon mal die Dachbox fürs Auto packen – am besten am Vorabend. Am nächsten Morgen dann der Schock: Diebe haben sich am Gepäck zu schaffen gemacht und die Box ausgeräumt oder gar ganz mitgenommen.

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Wer kommt in so einem Fall für den Schaden auf?

Diese Frage hat den Rechtsschutzversicherer D.A.S. nun passend zur Urlaubssaison erreicht.

Zunächst komme die Hausratversicherung in Betracht, antworten die Rechtsexperten. Hier seien aber vor allem die jeweiligen Versicherungsbedingungen von Bedeutung, denn in den meisten Fällen sei der Inhalt einer solchen Dachbox nicht mitversichert.

Es sei denn:

Stehe das Fahrzeug „mit der fest angebrachten Dachbox hingegen in einer verschlossenen Garage oder einem gesicherten Parkhaus, kann die Hausratversicherung einspringen.“ Auch im Ausland.

Mit einer zusätzlichen Außenversicherung in der Hausratpolice kann man sich dann auch im Urlaub auf den Schutz verlassen.

Und:

„Für die Dachbox selbst kann die Teilkaskoversicherung aufkommen“, schreiben die Experten. Sie müsse aber fest mit dem Auto verbunden sein.

Allgemein gilt sowieso:

Bedingungen prüfen und Schäden so gut es geht vorbeugen – mit qualitativ hochwertigen Boxen und genauer Überlegung, was da oben rein darf. Oft gibt es in den Verträgen auch Klauseln, wonach die Box nicht unbeaufsichtigt stehen darf.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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