Diese Risiken müssen Sie Ihrer Hausratversicherung sofort melden
Jede Gefahrenerhöhung muss der Hausratversicherung unmittelbar mitgeteilt werden. Dazu gehört etwa ein Leerstand durch Rehamaßnahmen oder die Errichtung eines Baugerüstes. Wer auf die Meldung verzichtet, riskiert im Schadenfall leer auszugehen.
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