Gebäude versichern

Kommunen lassen Schutz vor Elementarschäden schleifen

57 Prozent der privat genutzten Häuser sind derzeit zusätzlich gegen Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen und Überschwemmung versichert. Doch wie halten es eigentlich die Kommunen mit ihren Gebäuden? Eine Studie offenbart nun … sagen wir mal … Luft nach oben.
Überschwemmte Schule im baden-württembergischen Meckenbeuren im Juni 2024: Versichern Kommunen ihre Gebäude gegen Elementarschäden wie durch Hochwasser und Starkregen?
© picture alliance/dpa | Felix Kästle
Überschwemmte Schule im baden-württembergischen Meckenbeuren im Juni 2024: Versichern Kommunen ihre Gebäude gegen Elementarschäden wie durch Hochwasser und Starkregen?

Politik und Branche diskutieren derzeit, ob Versicherungsschutz vor Elementarschäden für private Hauseigentümer zur Pflicht werden soll. Damit wären sie nicht nur etwa gegen Sturm und Hagel versichert, sondern auch gegen Hochwasser, Starkregen und Überschwemmung. 57 Prozent der Wohngebäude in Deutschland haben das derzeit.

Offenbar wäre so eine Pflicht auch für Kommunen keine schlechte Idee, wie eine aktuelle Studie der Universität Hohenheim im Auftrag des Versichererverbands GDV nahelegt. Darin wollte der Verband von Gemeinden in Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen wissen, ob sie ihre Gebäude gegen Elementarschäden versichert haben. Denn das dürfen sie selbst entscheiden.

Die kurze Antwort: nicht wirklich flächendeckend. In Baden-Württemberg gaben immerhin 70 Prozent der antwortenden Gemeinden an, für ihre Gebäude eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen zu haben. In Thüringen waren es hingegen nur 55 Prozent und in Hessen sogar nur 50 Prozent.

Die vergleichsweise hohe Versicherungsdichte in Baden-Württemberg dürfte historisch bedingt an der früheren Versicherungspflicht bis 1994 liegen, vermutet man beim GDV. Auch bei Wohngebäuden liegt die Versicherungsdichte dort mit 94 Prozent deutlich über dem erwähnten Bundesdurchschnitt von 57 Prozent.

Doch die Studie dreht sich auch um das sogenannte Samariterdilemma: Geschädigte hoffen einfach, dass ihnen Bund und Länder mit staatlichen Hilfen beispringen. Auch die Gemeinden? Ja, und zwar in beträchtlichem Maße.

„In Hessen haben 31 Prozent der antwortenden Kommunen angegeben, unversicherte Schäden durch Zahlungen von Land oder Bund finanzieren zu wollen“, sagt Jörg Schiller, Professor für Versicherungswirtschaft und Sozialsysteme an der Universität Hohenheim und einer der Autoren der Studie. „In Baden-Württemberg gaben das 48 Prozent an, in Thüringen sogar 60 Prozent. Mit staatlicher Hilfe ist jedoch nur bei größeren Naturkatastrophen zu rechnen – sich darauf zu verlassen, ist riskant.“

Allerdings ging die Rechnung der Gemeinden in einigen Fällen auf. Als Beispiele nennt die Studie die „Aufbauhilfe 2021“, die „Hochwasserhilfe Saarland 2024“ und das „Bayerische Hilfsprogramm Hochwasser 2024“. Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 im Ahrtal durch Sturmtief Bernd ließen Bund und Länder über die „Aufbauhilfe 2021“ insgesamt 15 Milliarden Euro springen. Allerdings wurde nur ein Teil von 1,4 Milliarden Euro davon bis August 2024 abgerufen.

Und nicht nur von Privathaushalten. So heißt es in der Studie: „Von den Wiederaufbauhilfen 2021 zur Finanzierung der Schäden nach Sturmtief Bernd entfielen 37 Prozent der gezahlten Fluthilfen in Nordrhein-Westfalen und 39 Prozent der gezahlten Fluthilfen in Rheinland-Pfalz auf den Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur.“

Die komplette Studie können Sie hier herunterladen.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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