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  • 01.07.2015 um 10:10
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Im Verbraucherschutz hat sich in letzter Zeit einiges getan, so der Versichererverband GDV. Welche konkreten Verbesserungen seitens des Gesetzgebers und der Gesellschaften selbst den Kunden nun das Leben leichter machen.

Neue Vermittlerrichtlinie IDD, das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG), freiwilliger Verhaltenskodex: Im Versicherungsvertrieb hat sich in letzter Zeit in Sachen Verbraucherfreundlichkeit einiges getan. Doch was haben die Verbraucher nun konkret davon? Diese Frage beantwortet der Versichererverband GDV in der aktuellen Ausgabe seines Kundenmagazins Positionen.

„Das sprichwörtliche Versicherungs-Chinesisch gibt es bei Neuverträgen kaum mehr“, schreibt der GDV. Dies sei der Eigeninitiative der Versicherer zu verdanken, die ihre Verträge zunehmend entschlackt und mit wissenschaftlicher Unterstützung sprachlich überarbeitet haben. „Mehrere Versicherer haben ihre Schriftstücke ausgedünnt und so übersetzt, dass auch juristische Laien verstehen, was gemeint ist“. So schrumpften bei Ergo – einem Versicherer, der mit seiner Verständlichkeitsoffensive auf Kundenfang geht – die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Hausrat-Policen von 40 auf 12, für Haftpflichtversicherung sogar von 40 auf 8 Seiten.

Doch auch die neuen Gesetze und Richtlinien nutzen den Kunden. Sie profitieren von den verschärften Anforderungen an den Schutz ihrer Daten, sowie an die Ausbildung der Berater und die Dokumentation des Beratungsgesprächs.

Außerdem haben die Verbraucherzentralen zum Jahresanfang neue Aufgaben als Finanzmarktwächter übernommen. Sie sammeln systematisch Daten über Probleme aus Verbrauchersicht, die bei ihnen in der Beratung auftauchen, und übermitteln sie an Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Handelt es sich dabei um ein strukturelles Problem oder werden Gesetze verletzt, schlagen sie Alarm und schalten die Aufsicht ein.

>> Den gesamten Artikel finden Sie hier (ab Seite 6)

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