Deliktunfähigkeit, Gefälligkeitsschäden & Co.

Diese Klauseln sollte die private Haftpflicht enthalten

Die private Haftpflichtversicherung entwickelt sich stetig weiter, um mit der Komplexität des Lebens Schritt zu halten. Klauseln kommen neu hinzu oder werden gar zum Standard. Einige von ihnen sollten in jeder privaten Haftpflicht enthalten sein.
Alles sorgfältig eingepackt und dann geht beim Umzug mithilfe von Freunden doch was kaputt? Das ist ein Fall für die Gefälligkeitsklausel in der privaten Haftpflicht.
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Alles sorgfältig eingepackt und dann geht beim Umzug mithilfe von Freunden doch was kaputt? Das ist ein Fall für die Gefälligkeitsklausel in der privaten Haftpflicht.

Das Wichtigste zuerst: Das Kind blieb unverletzt. Es war mit dem Fahrrad bei Regen in ein Auto gefahren und hatte die Tür beschädigt. Das Problem für die Menschen darin war, dass das Kind erst sieben Jahre alt war. Damit war es deliktunfähig und musste für Schäden, die es im Straßenverkehr anrichtete, noch nicht geradestehen. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Wenn denn wenigstens die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Dann würde ihre private Haftpflichtversicherung (PHV) den Schaden bezahlen, weil sie ja schließlich was verbockt hätten. Doch die winkte ab. Und das Landgericht Ingolstadt stellte fest, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hatten (Aktenzeichen 72 O 516/23 V). Sie hatten das Kind ausreichend gut auf den Straßenverkehr vorbereitet. Damit blieb das Ehepaar im Auto auf seinem Schaden sitzen.

Wie viel einfacher wäre es gewesen, wenn die Eltern in ihrer Haftpflicht eine ganz bestimmte Klausel gehabt hätten. Eine Klausel, nach der die Versicherung eben doch zahlt, wenn dem deliktunfähigen Kind ein teures Malheur unterläuft. Der Makler Bastian Kunkel von Versicherungen mit Kopf zählt die Klausel in einem seiner Erklärvideos zu den sieben wichtigsten Bausteinen in der Haftpflicht. Und bei vielen Versicherern gehört sie – zumindest im Familientarif – inzwischen zum Standard. Aber eben nicht bei allen.

Die private Haftpflicht hat sich in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt. Ein kaum noch zu überblickendes Sammelsurium an möglichen Klauseln und Umständen ist hinzugekommen und soll der Komplexität heutigen Lebens und heutiger Freizeit Rechnung tragen. Da geht es um Surfbretter, Hunde, Ferienhäuser, Digitalkarten für den Firmeneingang und natürlich: digitale Daten.

Welche Klauseln wichtig sind

Natürlich sollten Vermittler deshalb die Tarife genau mit den Gewohnheiten der Kunden abgleichen. Wenn man sich ein bisschen umhört, stellt sich jedoch eine Schnittmenge heraus, was ganz bestimmt mit hinein sollte und welche Fehler zu vermeiden sind.

„Einst als wichtigste Innovation der Assekuranz gefeiert, erweist sich die PHV noch heute als flexibel und fortschrittlich“, lobt auch die Rating-Agentur Franke und Bornberg. Im Jahr 2022 hat sie ihr PHV-Rating runderneuert und dabei einige Trends mit berücksichtigt: zum Beispiel Nachhaltigkeit, erneuerbare Energien (Stichwort: Solaranlagen) und Share-Economy. Mittlerweile hat sich schließlich herumgesprochen, dass auch für mehrere Haushalte eine einzige Bohrmaschine ausreichen kann.

Doch dann sollte in der Haftpflicht eine Klausel für Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen enthalten sein. Bei Franke und Bornberg gehört diese Klausel zum Beispiel zu den Mindestanforderungen, um die zweithöchste Note FFF zu erhalten.

Doch was gehört denn nun ganz sicher in so eine „absolute Muss-Versicherung“ (O-Ton Kunkel)? Die oben erwähnten Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen ganz sicher. Und hier noch drei weitere Beispiele. Da wäre zunächst der Schlüsselverlust. Der sollte für eigene, fremde, private und dienstliche Schlüssel greifen, also für: alle. Die Haftpflicht sollte neue Schlösser und Schlüssel ebenso wie Sicherungsmaßnahmen bezahlen. Laut Kunkel sollte sogar Objektschutz bis 14 Tage mit drin sein, und zwar alles ohne Sublimit.

Auf der nächsten Seite geht es unter anderem um Gefälligkeitsschäden.

Für ebenso wichtig halten Makler die sogenannten Gefälligkeitsschäden. Diese Schäden treten auf, wenn jemand anderen einen Gefallen tut. Häufigstes Beispiel dafür ist, beim Umzug mit anzupacken. Denkbar ist aber auch, bei Heimwerkerprojekten zu helfen oder – ganz simpel – nach der Party mit aufzuräumen. Rutscht dabei was aus der Hand und geht zu Bruch, sollte die Versicherung den Schaden ersetzen.

Und drittens, die sogenannten Allmählichkeitsschäden. Diese Schäden sind heimtückisch, weil sie über Jahre hinweg entstehen und unentdeckt bleiben. Klassische Verursacher sind Feuchtigkeit (Schimmelschäden), Gase und Ruß. Allerdings ist die Grenze zum Verschleiß manchmal nur schwer zu ziehen, und es bleibt oft die Frage, wie der Versicherer entscheidet.

Beliebte Haftpflichtkasse

Es ist mittlerweile üblich, dass Haftpflichtversicherer mehrere Tarifvarianten anbieten, mitunter drei oder sogar noch mehr. Die können übrigens höchst unterschiedliche Ratings erreichen.

Der Versicherungsmakler Remie Gerstenberger, der in der Finanzstube in Weimar arbeitet, arbeitet gern mit der Haftpflichtkasse, der Alten Leipziger und der GEV zusammen. Die Haftpflichtkasse schneidet regelmäßig in Maklerumfragen erfolgreich ab und kommt mit den Tarifen „Einfach Gut“, „Einfach Besser“ und „Einfach Komplett“ daher. Alle drei schlagen die von Gerstenberger mindestens verlangte Versicherungssumme von 10 Millionen Euro locker. Die Stufen betragen 25 („Gut“), 50 („Besser“) und 70 Millionen Euro („Komplett“).

Allein das sind schon enorme Unterschiede. Doch es geht in den Details weiter. So greift nur „Komplett“ weltweit zeitlich unbeschränkt. Die anderen sind auf fünf Jahre gedeckelt. Schäden durch deliktunfähige Kinder sind bei „Einfach Gut“ auf wirklich nicht gute 10.000 Euro gedeckelt und bei „Einfach Besser“ auf immerhin eine halbe Million. Bis zur Versicherungssumme zahlt nur der „Komplett“-Tarif. Tolle Idee: Er zahlt sogar bis zu 1.000 Euro für Schäden, die das eigene deliktunfähige Enkelkind anrichtet.

Immer Premium wählen!

Solche unterschiedlichen Sublimits finden sich immer wieder: bei Schlüsseln, gemieteten Immobilien und den erwähnten gemieteten und geliehenen beweglichen Sachen (Bohrmaschine!). Wobei bei Letzteren der „Einfach Gut“-Tarif die Schäden gar nicht übernimmt.

Allein an diesen Beispielen wird klar, dass alle, die es sich leisten können, immer zum Premium-Tarif greifen sollten. Der Makler Michael Stich aus dem pfälzischen Vohenstrauß kann in dieser Hinsicht nur warnen: „Manche Kunden schließen Basis-Tarife ab, die nur Grundlagen leisten. Und Jahre später können sie sich im Schadenfall nicht mehr daran erinnern, dass sie zu geizig für einen Top-Tarif waren.“

Auf der nächsten Seite: Was die Innovationsgarantie besagt.

Wie auch sein Kollege Remie Gerstenberger kann er sich für die Innovationsgarantie als Pflichtbestandteil erwärmen. Quasi als Abo greifen dann automatisch alle späteren, verbesserten Leistungen auch für diese bestehenden Verträge, sofern sie keinen Aufpreis kosten.

Unter den Anbietern hat es Stich vor allem die Waldenburger angetan. „Ich habe hier meine persönlichen Ansprechpartner direkt unter der Vorstandsebene. Der Versicherer ist klein und somit wendiger als manch größerer Versicherer, und das Preis-Leistungsverhältnis ist exzellent“, lobt der Makler.

Unterschiede in den Sublimits

Die Waldenburger hat die Tarife „Premium“ und „Premium Plus“ am Start, die sich in Leistungsumfang und dem einen oder anderen Sublimit voneinander unterscheiden. Zum Beispiel – also auch hier – bei deliktunfähigen Kindern. Deren Schäden sind im „Premium“-Tarif auf 50.000 Euro gedeckelt, im anderen nicht. Große Unterschiede gibt es auch bei privat geborgten Sachen. Die versichert der Premium-Tarif gar nicht, und im Premium-Plus gelten ein Sublimit von 15.000 Euro und eine Selbstbeteiligung von 200 Euro.

Es ist eine riesengroße Landschaft aus Schäden, Klauseln und Lebensumständen. So vielfältig wie das Leben selbst. Wie schon gesagt: Im Zweifelsfall immer zum Top-Tarif greifen und zusammen mit den Kunden über Vergleichsprogramme die wichtigsten Klauseln abstecken und abdecken.

Doch so wichtig die private Haftpflichtversicherung auch ist, warum hat sie noch immer nicht jeder? Der Branchenverband GDV geht von einer Versicherungsdichte von etwa 83 Prozent aus. Das ist zwar viel, für eine Muss-Versicherung aber nicht genug. „Man könnte sie zur Pflichtversicherung machen wie bei Auto und Hund“, meint Remie Gerstenberger. Auch Finanzbildung in der Schule könnte helfen. Wie bei so vielen Dingen.

Der Vorstandschef der Waldenburger, Thomas Gebhardt, sieht das ähnlich: „In der letzten Zeit wurde in Deutschland vielfach über eine Pflichtversicherung bei der Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz diskutiert. Es sollte eher über eine Pflichtversicherung bei der Privathaftpflicht nachgedacht werden.“

Nicht genug verbreitet

Fermin Fuentes, Leiter der Abteilung „Vertrag Haftpflicht Privatkunden“ bei der Haftpflichtkasse, würde hingegen nicht gleich die Politik in die Spur schicken. „Um mehr Menschen für eine PHV zu gewinnen, sollte das Risiko klarer kommuniziert werden. Vertriebspartner spielen hierbei eine wichtige Rolle: Sie können dazu beitragen, mögliche Kunden zu erreichen und ihnen die Bedeutung einer privaten Haftpflicht verständlich zu machen.“ Auftrag an die Vermittlerschaft.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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