1.000 Fahrräder werden jeden Tag geklaut. Aber auch Einzelteile wie Sattel und Räder sind begehrtes Diebesgut. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 12.05.2016 um 11:26
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Rund 1.000 Fahrräder wechseln pro Tag den Besitzer – wenn auch unfreiwillig. Wie man sein Fahrrad gegen Diebstahl richtig versichern kann und was die Hausratversicherung abdeckt, lesen Sie hier.

Das Klauen von Fahrrädern steht in Deutschland auf der Tagesordnung. Fast 1.000 Fahrräder werden jeden Tag geklaut, nur jedes zehnte findet seinen Weg zum Besitzer zurück. Immerhin mehr als 200.000 Bestohlene pro Jahr haben dabei Glück im Unglück. Denn sie bekommen den Schaden von ihrer Versicherung ersetzt. Im Schnitt beträgt die Summe knapp 500 Euro, berichtet die Zeitung Bild.

Um gerade teurere Fahrräder zu schützen empfiehlt die Tageszeitung, eine eigene Fahrradversicherung abzuschließen. Sie kostet rund 10 Euro im Monat und deckt neben Diebstahl auch Vandalismus-Schäden ab. Die Versicherungssumme können Kunden dabei bis hin zur Höhe des Neuwerts festlegen.

Hausratversicherung zahlt nicht immer

Warum aber ein eigener Schutz? Weil die Hausratversicherung nicht immer zahlt. Grundsätzlich sei ein Fahrrad, das in der Wohnung, im Keller, in der Garage oder im verschlossenen Fahrradraum steht, als beweglicher Besitz in der Hausratsversicherung eingeschlossen. Wird es bei einem Einbruch beschädigt oder geklaut, ist der Schaden gedeckt.

Das passiert aber nur recht selten. Meistens nehmen Diebe Fahrräder mit, die auf offener Straße stehen. Und das würden viele Hausratsversicherer eben nicht mehr abdecken.

Auf die Vertragsdetails kommt es an

Gut tun Hausratversicherte auch daran, die Versicherungsbedingungen zu lesen. Denn die Leistung bei Fahrrad-Diebstahl kann auch eingeschränkt sein. So gibt es etwa die Nachtzeitklausel. Der Versicherer zahlt dann nur, wenn das Rad zwischen 6 und 22 Uhr geklaut wird. Das muss der Kunde dann wieder erstmal beweisen. Oft stellen die Anbieter auch Mindestanforderungen an Qualität oder Preis des Fahrradschlosses.

Eine Voraussetzung für die Leistung ist auch, dass der Kunde den Diebstahl bei der Polizei meldet. Die Polizisten vermerken in ihrem Bericht dann Marke, Farbe und Rahmennummer des Rads. Auf diesen Bericht müssen sich Kunden berufen, wenn Sie den Schaden ihrer Versicherung melden.

So viel Geld gibt‘s

In der Regel erstattet der Versicherer einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates. Liegt dieser Wert beispielsweise bei 50.000 Euro, bekäme das Fahrradklau-Opfer 500 Euro erhalten. Für hochwertige Räder kann die Summe angehoben werden.

Kunden sollten dabei die Kaufquittung aufheben, gerade bei sehr teuren Fahrrädern auch Quittungen für Ersatzteile und Reparaturen. Nur so könne der volle Preis erstattet werden, berichtet die Bild weiter.

Taucht das gestohlene Rad später wieder auf, muss der Kunde das dem Hausratversicherer übrigens melden. Denn faktisch gehört es der Versicherung, die für den Verlust ja gezahlt hat. Allerdings überlassen die Versicherer in solchen Fällen das Fahrrad oft dem Versicherten, um Aufwand zu sparen.

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