Zweitmarkt Lebensversicherungen

Höheres Stornovolumen lässt Ruf nach Hinweispflicht lauter werden

Noch immer stornieren viele Kunden von Lebens- und Rentenversicherungen ihre Verträge, wenn sie kurzfristig Kapital benötigen. Dabei wissen sie oftmals nicht, dass sie ihre Police verkaufen könnten und damit meist mehr Geld erhalten. Der Policenkäufer Winninger AG fordert nun eine entsprechende Hinweispflicht und begründet dies mit den jüngst gestiegenen Storno-Zahlen.
© Winninger AG
Markus Simon, Vorstand der Winninger AG, fordert für Versicherte, die ihre Lebens- oder Rentenversicherung kündigen wollen, eine Hinweispflicht auf den Policenverkauf über den Zweitmarkt.

Die auf den Ankauf von Lebens- und Rentenversicherungen spezialisierte Winninger AG in Hamburg fordert, dass Versicherte auf die Existenz des Zweitmarkts für derartige Policen hingewiesen werden. Nur so würden die Versicherten vor Nachteilen, wie ein geringerer Betrag sowie Wegfall der Todesfallleistung, bei einer Vertragskündigung bewahrt werden, heißt es in einer Mitteilung.

Hintergrund ist, dass der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) neue Zahlen zum Stornovolumen von Lebensversicherungen vorgelegt hat. Demnach ist das stornierte Vertragsvolumen im Jahr 2017 mit 12,7 Milliarden Euro im Vergleich zu 2016 wieder leicht gestiegen.

„Die aktuellen Zahlen zeigen, dass sich in Bezug auf das Stornoverhalten von Lebensversicherten nicht viel geändert hat“, sagt Marcus Simon, Vorstand der Winninger AG. „Immer noch ist den meisten Versicherungsnehmern unbekannt, dass es mit dem Policenverkauf eine bessere Alternative zur Kündigung gibt, denn etwa ein Drittel dieser Policen hätte am Zweitmarkt gewinnbringend verkauft werden können.“

Versicherte erhalten über den Zweitmarkt 2 bis 4 Prozent mehr Geld

Darum sollen Versicherungsunternehmen sowie Banken und Vermittler ihre Kunden auf diese Möglichkeit aufmerksam machen, fordert Simon. Zum einen würden die Versicherten in der Regel 2 bis 4 Prozent mehr Geld erhalten, heißt es, zum anderen bestehe ein Rest-Todesfallschutz weiter.

Auch für die Versicherungsunternehmen und die Vermittler ergebe sich kein Nachteil, ist Simon überzeugt. Denn die verkauften Policen würden ja bis zum Ablauf weitergeführt. Dadurch wird laut Simon das Versichertenkollektiv nicht durch Storno geschwächt und der Bestand des Maklers reduziert sich ebenfalls nicht.

Mehr zum Thema

Netfonds und Winninger arbeiten zusammen

Der Maklerpool Netfonds, der NVS Netfonds Versicherungsservice und der Policenhändler Winninger sind eine Kooperation eingegangen.…

Kein Problem, denn im Verkauf liegt der Gewinn!

Der Bedarf für eine Lösung ist riesengroß. Laut Branchenverband GDV wurden im Jahr 2015 Policen…

Zweitmarkt für Lebensversicherungen wächst auf 275 Millionen Euro

Man sehe in dieser Steigerung ein klares Indiz dafür, dass das Umfeld für den deutschen…

Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia