Scharfe Kritik übt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) an der geplanten Einführung der Grundrente zum 1. Januar 2021. Sprecher Klaus Morgenstern moniert vor allem die „enormen Kosten, die bei der Deutschen Rentenversicherung für die Berechnung der Grundrente für Geringverdiener anfielen. Dadurch werde ein „monströses Verfahren“ in Gang gesetzt, dessen hohe Kosten nun die Beitrags- und Steuerzahler schultern müssten.
Nach Angaben des DIA betragen die Verwaltungskosten im Einführungsjahr der Grundrente 24 Prozent der Rentenleistung. Im Durchschnitt erhielten die Anspruchsberechtigten einen Zuschlag von 75 Euro im Monat. Für die Einzelfallprüfungen und die individuellen Berechnungen fielen rechnerisch 18 Euro pro Grundrentenempfänger an.
Selbst in den Folgejahren, wenn der Grundrentenanspruch ermittelt sei und die Zuschläge laufend ausgezahlt würden, beliefen sich die Verwaltungskosten noch auf 13 Prozent, was deutlich über der üblichen Verwaltungskostenquote der Rentenversicherung von 1,3 Prozent liege.
„Die Verantwortung dafür tragen das federführende Bundesarbeitsministerium und der Gesetzgeber. Sie haben trotz einfacherer Alternativen der Rentenversicherung ein extrem aufwändiges Verfahren aufgebürdet“, betont Klaus Morgenstern. „Einerseits klagen Politiker seit Jahren schon über zu hohe Kosten in der privaten Altersvorsorge. Im Koalitionsvertrag haben sie die Entwicklung eines kostengünstigen Standardproduktes als Ziel festgehalten. Andererseits wird ein Zuschlag in der Gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt, dessen Verwaltungskosten im Einführungsjahr ein Viertel der Leistungen ausmachen. Das ist schizophren.“
An Warnungen aus den Reihen der Rentenversicherung und von Experten habe es nicht gemangelt. Einfachere Alternativen wie zum Beispiel eine Verwaltungskooperation mit den Grundsicherungsämtern und eine Aufstockung über das System der Grundsicherung im Alter sei jedoch politisch nicht opportun gewesen.
Das Gesetz zur Grundrente wurde im Juli 2020 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Die Grundrente sieht in der gesetzlichen Rentenversicherung einen individuellen Zuschlag für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichen Einkommen sowie einen Freibetrag bei der Grundsicherung und beim Wohngeld vor. Sie ist keine eigenständige Leistung, sondern Bestandteil der Rente. Die Prüfung und Auszahlung erfolgt automatisch. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
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Eine Antwort
Bei der Rente, bei Harz vier, bei der Grundsicherung bzw. bei allen Verwaltungsakten wo man Geld bekommt ist ein Antrag notwendig. Warum erfolgt die Auszahlung der Grund Rente … Respekt Rente ohne Antrag.. wo es Geschenke gibt